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Jahresrückblick 2023

von RA Dr. Stefan Rinke und Raphael Szkola | 22.12.2023

Was die Anwaltspraxis dieses Jahr bewegte.

Das Jahr 2023 hat für den juristischen Arbeitsalltag viele Neuerungen gebracht und wird allein schon wegen der Entwicklung im KI-Bereich ein prägender Meilenstein bleiben. In 133 News haben wir unsere Leser rund um die Themen Kanzleiorganisation, Berufsrecht und Anwaltspraxis das ganze Jahr über auf dem Laufenden gehalten. Anlass genug, einige Highlights herauszustellen – ein kanzleiorientierter Jahresrückblick:

Carpe diem, carpe beA

Das Jahr 2023 fing mit einer BGH-Entscheidung an, welche die Ausweitung der aktiven Nutzungspflicht des beA höchstrichterlich bestätigt hat. Damit schloss der BGH nahtlos an die im letzten Jahr aufkommende Spruchpraxis an, womit anwaltliche Berufsträger in quasi allen in Frage kommenden Konstellationen zur Nutzung des beA als verpflichtet angesehen werden.

Auch die für das beA und die elektronische Signatur zuständigen BRAK und BNotK führten im Jahr 2023 fort, was im Jahr davor begonnen wurde. Zu Beginn des Jahres konnte der Austausch der beA-Karten für Berufsträger erfolgreich beendet werden und anschließend stand der Tausch von beA-Mitarbeiterkarten an. Nun hört das Jahr gewissermaßen so auf, wie es angefangen hat, denn aktuell werden seit Ende November neue beA-Software-Zertifikate ausgegeben.

Bleibendes vom Gesetzgeber

Weitreichende Änderungen hat auch der Gesetzgeber im Jahr 2023 veranlasst. Ein (rechts-)politisches Schwergewicht war das vom Bundeskabinett verabschiedete „Wachstumschancengesetz“, das neben seiner großer Tragweite auch einfache Änderung mit großer Reichweite mit sich brachte, beispielsweise die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Rechtsanwälte. Für den anwaltlichen Berufsstand ebenfalls essentiell ist auch die bevorstehende Registrierungspflicht für GWG-Verpflichtete zum Jahreswechsel.

Wer im Bereich der Zwangsvollstreckung arbeitet, hatte darüber hinaus im Jahr 2023 viel Aufmerksamkeit den Formularblättern zu schenken. Hier überholte eine Neuerung die Nächste. Mit unserer Begleitung des Gesetzgebungsverfahren wurden schlussendlich verständige Übergangsregeln geschaffen.

Fast geräuschlos verabschiedete sich 2023 übrigens das Bundesgesetzblatt von seiner Papierform, was als Stichwort dient für einen Blick in die Anwaltspraxis:

Die Anwaltspraxis am Puls der Zeit

Wie jedes Jahr dürfen wir uns auch 2023 wieder bei zahlreichen Gastautoren und Interviewpartnern bedanken. Ein Gastbeitrag berichtete darüber, wie moderne Technologien in Anwaltskanzleien dabei unterstützen können, das Ende des Papierchaos einzuleiten. Aus dem Bayerischen Justizministerium haben wir einen Einblick gewonnen, wie im bayerischen Referendariat das neue Wahlfach „IT-Recht und Legal Tech“ die Juristenausbildung grundsätzlich modernisiert. Und ein weiterer Gastbeitrag veranschaulichte jüngst, wie Künstliche Intelligenz in der Vertragsausarbeitung eingesetzt werden kann.

Neuheiten von RA-MICRO

Dabei hat die Entwicklung und Verbreitung von KI das Jahr 2023 besonders geprägt. Das Potential der Künstlichen Intelligenz ist für quasi alle juristischen Einsatzgebiete sichtbar geworden und findet sowohl im Kanzleialltag als auch in der Justiz zunehmend Verwendung. Auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag stellte RA-MICRO mit dem JURA KI Assistenten eine innovative Anwendung vor, das den rechtssicheren Einsatz von künstlicher Intelligenz für die juristische Arbeit ermöglicht.

Außerdem wurde dieses Jahr mit dem browserbasierten RA-MICRO Essentials eine neue Dimension der Kanzleisoftware vorgestellt. In einem speziellen Artikel mit Aussagen von RA-MICRO-Gründer und Softwarearchitekt RA Dr. Peter Becker sowie RA-MICRO Vorständin RAin Marie Becker wurde die Idee hinter RA-MICRO Essentials nochmals verdeutlicht. Dabei ist die elektronische Aktenführung der Kern des Ganzen und wurde auch im RA-MICRO im E-Workflow grundlegend erneuert. Hier präsentiert sich die E-Akte 2 im neuen Gewand, welche im November auf dem Anwendertreffen in Berlin erstmals vorgestellt wurde.

Kein Jahresrückblick ohne Jubiläen

Ein Vorreiter des Computerzeitalters und Vordenker von KI selbst war Alan Turing, den wir mit einem NJW-Beitrag zu den Grundlagen des Legal Prompt Engineering gewürdigt haben, passend zu dessen 111. Todesjahr. Das immerhin 300. Jubiläum feierte Leipzig mit dem Bachjahr, wo inmitten der Altstadt nun auch die jüngste Landesrepräsentanz Fuß gefasst hat und ihrerseits Geburtstag feierte. Dem Thomaskantor gebührt – passend zur Weihnachtszeit – hiermit der Schlussakkord, respektive das Schlusswort:

„Alles, was man tun muß, ist, die richtige Taste zum richtigen Zeitpunkt zu treffen.“

 

Wir danken allen Lesern, Kunden und Interessierten für Ihre Treue im Laufe dieses Jahres und freuen uns darauf, Sie auch im kommenden Jahr mit aktuellen Informationen und Innovationen zu unterstützen. Zur geruhsamen Lektüre empfehlen wir das News-Archiv sowie den Newsletter. Die RA-MICRO Redaktion wünscht einen erfolgreichen Jahresabschluss, besinnliche Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr 2024.

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