von RA Dr. Stefan Rinke | 17.11.2023
NJW-Beitrag zu den Hintergründen und der Methodik im Umgang mit KI-Sprachmodellen im juristischen Kontext.
Die aktuelle Ausgabe der NJW bietet ein IT-Special mit einem Branchencheck zu Legal Tech-Tools für Kanzleien. In diesem Zusammenhang stellt der Autor „die Grundlagen des Legal Prompt Engineering“ vor (NJW 47/2023, IT-Special, S. 24 f.), die bis hin zum KI-Pionier Alan Turing zurückgehen. Der Mathematiker, Kryptoanalytiker und Informatiker wurde vor 111 Jahren geboren und legte mit seinem Werk „Computing Machinery and Intelligence – Können Maschinen denken?“ die Grundlage für heutige KI-Anwendungen, wohlgemerkt im Jahre 1950.
Turing prophezeite etwa, dass sich KI-Anwendungen vornehmlich als Sprachmodell entwickeln werden. Sein Grundlagenwerk hält aber auch Methodik bereit, die bis heute ungebrochen gültig ist. Im Kern entwickelte Turing den Gedanken einer „Kind-Maschine“ und legt damit die Grundlage dafür, dass Intelligente Maschinen lernen (müssen). Für den juristischen Anwender entscheidend für die Einbindung von KI-Anwendungen sind daher nicht nur Eingangsprompts, sondern auch der weitere Diskurs und Nacharbeitung in der KI-Unterhaltung selbst (sog. Prompt Tuning). So kann KI nach und nach beispielsweise Sachverhalte erfassen, dazu relevante Methodik aufnehmen sowie gesetzliche Zusammenhänge oder Auslegungsquellen dazu erlernen. Moderne KI-Anwendungen wie ChatGPT ermöglichen zudem, Grundsätze für die Fragestellung und die Konversation festzuhalten, die jeder KI-Unterhaltung zu Grunde liegen (sog. custom instructions).
Auch etwa der Umgang mit Fehlern ist ein Wesensmerkmal von KI. Mit Turings Worten: „Intelligentes Verhalten besteht wahrscheinlich im Abweichen von dem völlig disziplinierten Verhalten, das mit Rechenvorgängen einhergeht.“ Daraus folgt, dass nicht korrekte Schlussfolgerungen entstehen können, jedoch im Wege des Erlernens sich zu optimalen Ergebnissen entwickeln, was wiederum Künstliche Intelligenz ausmacht.
„Die Ansicht, dass ‚die Maschine‘ nur das tun kann, wofür wir die entsprechenden Befehle kennen, erscheint angesichts dessen seltsam […] Wir dürfen hoffen, dass Maschinen letztlich auf allen rein intellektuellen Gebieten mit dem Menschen konkurrieren werden. Doch mit welchen Gebieten fangen wir an?“ ebd., S. 101 ff.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass Alan Turing der Wegbereiter zur Entschlüsselung der Enigma war, was seinerzeit für unmöglich gehalten wurde. Überträgt man den Gedanken an unüberschaubarer Komplexität und Variabilität, so liegt auch vor der Juristerei die Aufgabe, unendlich variable Lebenssachverhalte mit verbindlichen Rahmenbedingungen zu erfassen und aufzulösen. Mit den skizzierten Grundlagen der KI ist damit ein Legal Prompt Engineering naheliegend.