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Hier erhalten Sie Unterstützung bei der RA‑MICRO-Anwendung – Per Hotline, E-Mail und Fernwartung.
Seit dem Jahresbeginn unterstützt RA-MICRO die Erstellung von E-Rechnungen. Hierfür ist ein korrekt eingerichteter Direktdruck-Briefkopf zwingend erforderlich.
Wichtiger Hinweis zur Erstellung und Änderung des Direktdruck-Briefkopfs für E-Rechnungen in RA-MICRO
Seit dem Jahresbeginn unterstützt RA-MICRO die Erstellung von E-Rechnungen. Hierfür ist ein korrekt eingerichteter Direktdruck-Briefkopf zwingend erforderlich. Eine nachträgliche Bearbeitung in Word ist bei der Erstellung von E-Rechnungen nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung und Anpassung von Direktdruck-Briefkopfvorlagen grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang des RA-MICRO Anwendersupports gehört. Diese Leistungen werden von den zertifizierten RA-MICRO Vor-Ort-Partnern angeboten und können dort entgeltlich beauftragt werden.
Falls bei der ursprünglichen Einrichtung auf den Direktdruck-Briefkopf verzichtet wurde oder dieser bisher nicht benötigt wurde, wenden Sie sich bei Bedarf bitte direkt an Ihren zuständigen Vor-Ort-Partner.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aktuelle Informationen aus dem Bereich ELSTER und ELSTAM
Bitte beachten Sie unsere aktuelle Informationen zur Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung 2024 zum 28. Februar 2025.
Aktuelle Informationen aus dem Bereich ELSTER und ELSTAM
Zum Jahreswechsel sind große technische Änderungen im ELSTER-System in Kraft getreten, die auch auf Anwendungsseite, wie der RA-MICRO Kanzleisoftware, zu Anpassungen geführt haben. Diese umfangreichen Änderungen wurden stufenweise ausgeliefert, um die jeweiligen Fristen einzuhalten. Die nächste Frist ist der 28.02.2025 zur elektronischen Übertragung der Lohnsteuerbescheinigung 2024 sowie des Ausdrucks derselben. RA-MICRO startet aktuell die Auslieferung der dafür angepassten Version. Kunden, die sich dazu bereits im Support gemeldet haben, können die Version mit dessen Erscheinen unabhängig von etwaiger Downloadkontingente über deren automatisch erfolgte Eintragung in die Whitelist jederzeit herunterladen.
Anpassungen zur Lohnsteuerbescheinigung 2025 werden zurzeit noch umgesetzt, gleiches gilt für die Anpassungen für das EÜR 2024 Formular.
Falls ein Zuwarten der Auslieferung der Anpassungen für die Lohnsteuerbescheinigung 2024 (28.02.2025) bzw. Lohnsteuerbescheinigung 2025 (Ausscheiden von Mitarbeitern) nicht möglich oder gewünscht sein sollte, empfehlen wir bei Bedarf, das ELSTER-Online-Portal hierfür zu nutzen.
Die zu übermittelnden Daten können Sie folgenden Auswertungen entnehmen:
2024
2025
Hinweis: Zu den über das ELSTER-Online-Portal übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen können die Protokolle entsprechend nur über das ELSTER-Online-Portal abgerufen werden. Stornierungen und Korrekturen dieser Lohnsteuerbescheinigungen sind dann ebenfalls nur über das ELSTER-Online-Portal möglich. Sobald aber der über ELSTER-Online durchgeführte Vorgang abgeschlossen ist, können die entsprechenden ELSTER-Funktionen in RA-MICRO wieder regulär weitergenutzt werden.
Vielleicht wurde Ihre Frage schon einmal beantwortet oder Ihr Problem gelöst?
Auf unserer FAQ-Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Der Telefonsupport beantwortet nur Wissens-Fachfragen, die nicht üblicherweise durch Schulungen vermittelt werden. Für die Meldung von Programmstörungen nutzen Sie bitte die oben verlinkten Kontaktformulare.
Beschränken Sie sich bei Äußerungen in Support-Telefonaten bitte auf das Wesentliche, um Wartezeiten für andere zu minimieren. Rückrufe sind leider nicht möglich.
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RA-MICRO bietet allen Kunden regelmäßige Online-Patches und Updates.
Bitte aktualisieren Sie laufend Ihre RA-MICRO Kanzleisoftware Version, da festgestellte Programmfehlfunktionen zeitnah behoben werden.
Online-Patches werden nur bei Bedarf übertragen. Online-Updates sind für alle Anwender verbindlich und enthalten alle vorherigen Online-Patches.
Wir empfehlen allen Anwenderkanzleien RA-MICRO nur auf dem aktuellsten Entwicklungsstand zu benutzen und monatlich eine Aktualisierung der Programme durch das Online-Patch durchzuführen.
Das RA-MICRO Helpdesk-Supportsystem erbringt die vertragliche Support-Leistung aus den RA-MICRO Programmpflege- und Supportverträgen.
Das Helpdesk-Supportsystem umfasst die Beantwortung von Fragen zur Bedienung sowie zu Anwendungsproblemen und Softwarestörungen von RA-MICRO Kanzleisoftware. Sonstige Software und Betriebssysteme werden nur supportet, soweit es sich um Fragen oder Probleme handelt, die spezifisch im Zusammenhang mit dem Einsatz der lizenzierten Software auftreten. Nicht supportet werden Systemprobleme, die auch ohne den Ablauf von RA-MICRO Kanzleisoftware oder DictaNet auftreten. Zusätzlich wird außerhalb der Anrufzeiten ein 24-Stunden-Telefonsupport für EDV-Betriebsstörungen zur Verfügung gestellt. Vor-Ort-Leistungen sind nicht enthalten.
Mit dem TeamViewer® kann unser Support remote auf Ihre PCs zugreifen. Hier können Sie TeamViewer® kostenlos herunterladen und installieren:
Verbesserungsvorschläge zu allen Softwareprodukten der RA-MICRO Unternehmensgruppe, insbesondere RA-MICRO, DictaNet sowie zu den Apps können Sie an die E-Mail Adresse vv@ra-micro.de unter Angabe des betreffenden Programmteils im Betreff der E-Mail senden. Diese E-Mails werden automatisiert verarbeitet und im Rahmen der Programmentwicklungsplanung periodisch durchgesehen. Uns liegen aus den vergangenen Jahren mehrere tausend Verbesserungsvorschläge vor, eine individuelle Rückmeldung zu den eingereichten Vorschlägen ist aufgrund der Vielzahl i. d. R. nicht möglich.