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Notiz vom Ende des Papierchaos

von Gastautorin RAin Ilknur Şenol-Baysu | 25.09.2023

Mit E-Notizbüchern wird auch der Bereich digitalisiert, wo bisher zu Papier und Stift gegriffen wird. Ein Erfahrungsbericht mit dem Kindle Scribe.

Mittlerweile gibt es elektronische Notizbücher, die das papierlose Arbeiten vereinfachen. Hierzu wurde bereits die reMarkable-Serie vorgestellt und folgt nun ein Erfahrungsbericht aus der Anwaltspraxis mit dem Kindle Scribe.

Papierchaos auf dem Tisch, der nächste eingehende Anruf, auf die Schnelle ist kein leeres Blatt zu finden – welche Anwaltskanzlei kennt es nicht? 

Wer hierfür in Zeiten der Digitalisierung Abhilfe schaffen möchte, könnte mit dem Kindle Scribe von Amazon einen guten Begleiter finden, insbesondere Anwälte und ihre Angestellten, die das Schreiben und das Schreibgefühl auf Papier nicht missen möchten. 

Das Schreiben auf dem Kindle Scribe fühlt sich an wie auf Papier und dank der Vordergrundbeleuchtung, des Blaulichtfilters und der Flackerfreiheit werden die Augen weniger beansprucht, wie es beispielsweise bei herkömmlichen Tablets wäre, jedoch handelt es sich bei dem Bildschirm um einen Monochrom-Bildschirm, es gibt also nur Graustufen, keine Farben.

Dank des Updates von Mai 2023 kann das Kindle Scribe nun Handgeschriebenes in einen Text umwandeln, indem durch einen einfachen Arbeitsschritt das Dokument an eine hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet und in der eingehenden E-Mail über einen Download-Link heruntergeladen werden kann. Bisher wird jedoch nur der Datei-Typ .txt unterstützt.

Andersherum lassen sich auch Dokumente, wie beispielsweise Word und PDF, an das Kindle Scribe senden, welche dann handschriftlich beschrieben werden können. Möchte man Fragebögen und Formulare durch Mandanten am Kindle Scribe ausfüllen lassen, kann man dadurch Kosten für Papier und Toner einsparen. Im Kindle Scribe erhältliche E-Books lassen sich hingegen nicht beschreiben. Hier können lediglich handschriftliche Notizen zu einer Seite hinzugefügt werden und durch Klicken geöffnet und gelesen werden.

Und in der Praxis können Rechtsanwälte, die bei Gerichtsverhandlungen das handschriftliche Schreiben bevorzugen, über RA-MICRO die PDF E-Akte exportieren. Über eine spezielle Funktion können Dokumente über Drag and Drop nahezu in Sekundenschnelle auf das Gerät geladen werden.

Die PDF E-Akte von RA-MICRO ist hierbei wie die E-Akte aufgebaut. Unter der Option "Gehe zu" sind alle Seiten wie in der E-Akte in der RA-MICRO-Applikation gegliedert. Durch das Anklicken eines bestimmten Unterordners oder eines ausgewählten Dokuments kann man zu der ausgewählten Seite springen. Des Weiteren gibt es die Option "Suche", welche das gesamte Dokument nach dem Gesuchten durchforstet und Ergebnisse anzeigt. 

Ein großer Pluspunkt ist hier, dass eigene PDF-Dokumente wie beispielsweise die PDF E-Akte handschriftlich beschrieben werden können. So können beispielsweise handschriftliche Notizen auf einen Beschluss geschrieben werden. Durch die Möglichkeit des Zoomens ist auch keine Mühe erforderlich, klein zu schreiben. Hat man mal in die falsche Zeile geschrieben, lässt sich die Notiz durch die Lasso-Funktion an eine beliebig andere Stelle verschieben. 

Das Kindle Scribe hat jedoch (noch) auch einige Mankos. Es ist nicht möglich, beispielsweise in einer Besprechung den Bildschirm des Kindle Scribes zu streamen. Es lassen sich bisher keine einzelnen Seiten eines Dokuments versenden, sondern lediglich immer nur das gesamte Dokument. Das Synchronisieren mit anderen Geräten ist nicht möglich. So ist es beispielsweise nicht möglich, Notizen auf dem Smartphone, auf welchem sich die Kindle-App ebenfalls befindet, zu sehen. Außerdem muss bei täglicher Nutzung die Spitze des Stiftes etwa alle zwei Wochen ausgetauscht werden.

Gerade mit dem letzten Erwähnten wird deutlich, dass die elektronischen Notizbücher in ihrer haptischen Schreibweise sich wie auf echtem Papier verhalten. Daher wird hier von elektronischer Tinte gesprochen, was im Gegensatz zu herkömmlichen Displays zu einem realen Schreibgefühl führt.

Dieser Erfahrungsbericht wurde mitgeteilt von der Kanzlei Şenol-Baysu aus Mannheim.

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