von Lisa Ritter, Ass. Jur. | 02.07.2026
Sommerliche Temperaturen können die Arbeit im Büro schnell zur Belastung machen. Welche Pflichten bestehen am Arbeitsplatz und gibt es eigentlich ein Recht auf Hitzefrei?
Die kurze Antwort lautet: Ein pauschales „Hitzefrei“ gibt es im Arbeitsrecht nicht. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Belastungen zu schützen. Dazu gehört auch, bei hohen Temperaturen geeignete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen.
Der rechtliche Rahmen
Grundlage sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Sie konkretisiert, wann Raumtemperaturen noch als gesundheitlich zuträglich gelten und welche Maßnahmen Arbeitgeber bei sommerlicher Hitze ergreifen sollten.
Dabei kommt es nicht allein auf die Außentemperatur an. Entscheidend ist vor allem die tatsächliche Temperatur am Arbeitsplatz. Auch Faktoren wie Sonneneinstrahlung, Luftfeuchtigkeit, technische Geräte, Raumgröße oder körperliche Belastung können eine Rolle spielen.
Ab wann muss der Arbeitgeber handeln?
Die ASR A3.5 sieht ein gestuftes System vor:
Bei Raumtemperaturen über 26 °C sollten Arbeitgeber prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind. Dazu können etwa Sonnenschutz, frühes Lüften, das Abschalten nicht benötigter Geräte oder eine Anpassung der Arbeitszeiten gehören.
Ab 30 °C muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung der Beschäftigten zu reduzieren. In Betracht kommen zum Beispiel Ventilatoren, mobile Kühlgeräte, gelockerte Bekleidungsvorgaben, zusätzliche Getränke oder flexible Pausenregelungen.
Ab 35 °C ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Dann müssen weitergehende Maßnahmen getroffen werden, damit die Arbeit dort überhaupt noch zulässig ist.
Kein automatischer Anspruch auf Klimaanlage
Ein häufiger Irrtum ist, dass Arbeitgeber ab einer bestimmten Temperatur zwingend eine Klimaanlage installieren müssen. Das ist nicht der Fall. Entscheidend ist, dass geeignete und wirksame Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Arbeitgeber haben dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum. Wichtig ist jedoch, dass sie nicht untätig bleiben, sondern die Belastung realistisch bewerten und angemessen reagieren.
Mobiles Arbeiten als sinnvolle Maßnahme
Gerade bei Büroarbeit kann auch mobiles Arbeiten oder Homeoffice eine praktikable Lösung sein. Wenn Beschäftigte zu Hause oder an einem anderen Ort unter besseren Bedingungen arbeiten können, kann dies dazu beitragen, Belastungen durch überhitzte Büroräume zu reduzieren.
Ein allgemeiner Anspruch auf Homeoffice bei Hitze besteht jedoch nicht automatisch. Ob und in welchem Umfang mobiles Arbeiten möglich ist, hängt von den betrieblichen Regelungen, der Tätigkeit und den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ab.
Für Arbeitgeber kann es dennoch sinnvoll sein, bei Hitzewellen flexible Lösungen anzubieten. Mobiles Arbeiten kann nicht nur gesundheitliche Belastungen verringern, sondern auch Produktivität und Motivation erhalten. Voraussetzung ist, dass Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Datenschutz und Arbeitsschutz auch außerhalb des Büros klar geregelt sind.
Was Beschäftigte beachten müssen
Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Pflichten. Sie dürfen nicht eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen oder der Arbeit fernbleiben, nur weil es heiß ist. Wer sich gesundheitlich beeinträchtigt fühlt, sollte dies dem Arbeitgeber mitteilen und gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen.
Zugleich sollten Beschäftigte angebotene Schutzmaßnahmen nutzen, etwa Sonnenschutz, Getränke, Pausenregelungen oder angepasste Arbeitszeiten. Arbeitsschutz funktioniert nur, wenn beide Seiten mitwirken.
Praktische Maßnahmen für Arbeitgeber
Arbeitgeber können bereits mit einfachen Mitteln viel erreichen. Sinnvoll sind insbesondere:
Besonders wichtig ist eine vorausschauende Planung. Wer erst reagiert, wenn die Räume bereits stark aufgeheizt sind, hat häufig weniger Handlungsspielraum.
Fazit
Hitze am Arbeitsplatz ist mehr als eine Frage des Komforts. Arbeitgeber müssen hohe Temperaturen ernst nehmen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei besteht zwar nicht, Unternehmen sind jedoch verpflichtet, ihrer Fürsorge- und Arbeitsschutzpflicht nachzukommen.
Bei Büroarbeit können flexible Arbeitszeiten und Remote Work wichtige Bausteine sein, um Beschäftigte zu entlasten und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Wer rechtzeitig klare Regelungen schafft, schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern stärkt zugleich Produktivität und Betriebsklima.