von RA Dr. Stefan Rinke | 29.03.2023
Verschiedene Expertenmeinungen zur Künstlichen Intelligenz und was KI selbst dazu sagt.
Die Entwicklung und Zugänglichmachung von Künstlicher Intelligenz (KI) erfährt gerade große Dynamik. In aller Munde ist ChatGPT, vergleichbare Systeme entwickeln sich gerade in alle Richtungen. Das Potential ist gewaltig, kann doch eine KI potential das gesamte (zugängliche) Wissen der Menschheit überblicken und anwenden. Der Lead Scientist für Maschinelles Lernen am Fraunhofer-Institut, Professor Dr. Christian Bauckhage, sagt dazu im Interview mit der Welt:
„Der Vergleich mit der Industrialisierung ist zu kurz gegriffen. Es wird mehr verändern. Was in den nächsten fünf Jahren durch künstliche Intelligenz mit der Welt passieren wird, wird alles in den Schatten stellen, was wir vorher gesehen haben.“Das wird alles verändern, alles, WELT-Online v. 23.03.2023
Der Deutsche Ethikrat hat sich in aller Ausführlichkeit und in diesem Zusammenhang auch in aller Eile jüngst mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz befasst und eine Stellungnahme unter dem Titel „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“ abgegeben. Es handelt sich dabei um knapp 300 Seiten auf anspruchsvollem Niveau. Ein schönes Beispiel, wie man KI in den (Berufs-)Alltag integrieren kann: Wird ChatGPT danach gefragt, ob es „bitte die aktuelle Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Künstlichen Intelligenz in drei Punkten zusammenfassen“ kann, gibt es die freundliche Antwort:
„Ja, gerne. Der Deutsche Ethikrat empfiehlt, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ethisch reflektiert und verantwortungsvoll gestaltet werden soll, um den Schutz der Menschenwürde, der Privatsphäre und der Autonomie zu gewährleisten.“ChatGTP-4, Abfrage am 23.03.2023
Dabei ist die Antwort mitnichten verkürzt, sondern der Fragestellung geschuldet. Es werden nach Wunsch auch umfassendere Zusammenfassungen gegeben und die Stärke der KI wird in der Interaktion und einem kreativen Austausch deutlich. Auf Nachfrage erläutert es auch rechtliche Rahmenbedingungen oder setzt erfragte Bereiche in den Kontext. Bauckhage resümiert daher:
„Wir müssen davon ausgehen, dass die Systeme in Zukunft praktisch fast alles können. Es ist nicht absehbar, warum das anders sein sollte. […] Betrachten wir im Vergleich die Geschwindigkeit seit Erfindung der Smartphones vor rund 15 Jahren. Das ist eben exponentiell. Insofern ist der Gedanke, dass sie eines Tages alles können – das heißt, artificial general intelligent sind – wirklich nicht mehr abwegig.“Das wird alles verändern, alles, WELT-Online v. 23.03.2023
Einher mit dem Potential gehen die Bemühungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI-Anwendung zu kodifizieren. In der aktuellen NJW etwa werden Haftungsfragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz behandelt (Staudenmayer, NJW 2023, 894), womit diese als neue Rechtsakteurin gemaßregelt werden soll. Um ein Schlusswort für einen News-Beitrag über Künstliche Intelligenz gebeten:
„Abschließend lässt sich sagen, dass Künstliche Intelligenz ein enormes Potential hat, um uns Menschen in vielen Bereichen zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Durch die Automatisierung von Prozessen und die schnelle Verarbeitung großer Datenmengen können neue Möglichkeiten erschlossen und komplexe Probleme gelöst werden. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, auch die damit einhergehenden Herausforderungen und Risiken zu adressieren und darauf zu achten, dass KI immer ethisch reflektiert und verantwortungsvoll eingesetzt wird, um die Grundrechte der Menschen zu schützen.“ ChatGTP-4, Abfrage am 23.03.2023