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eNoVA-Gesetz verkündet – RA-MICRO stellt alle erforderlichen Funktionen rechtzeitig bereit

von RAin Tessa Kähne | 23.07.2026

Der elektronische Notar-Verwaltungs-Austausch wird verbindlich. RA-MICRO unterstützt Notariate bei der schrittweisen Umstellung auf die neuen digitalen Verfahren. Mitteilungen an die Gutachterausschüsse und die elektronische Veräußerungsanzeige zu Grundstücksgeschäften stehen bereits heute zur Verfügung. Alle weiteren gesetzlich erforderlichen Funktionen werden rechtzeitig zu den jeweils maßgeblichen gesetzlichen Stichtagen bereitgestellt.

Mit der Verkündung des „Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ – kurz eNoVA-Gesetz – am 26. Juni 2026 steht der rechtliche Rahmen für die nächste Stufe der Digitalisierung im Notariat fest. Das Gesetz tritt in wesentlichen Punkten am 1. Oktober 2026 in Kraft.

 

Vom Papierverfahren zum digitalen Vollzug

Ziel des eNoVA-Gesetzes ist ein durchgängig elektronischer Austausch von Dokumenten und strukturierten Daten zwischen Notariaten, Gerichten, Verwaltungsbehörden und Finanzämtern. Papiergebundene Abläufe, postalische Übermittlungen und die damit verbundenen Medienbrüche sollen schrittweise entfallen. Für die Kommunikation mit Gerichten und Verwaltungsstellen wird insbesondere die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs genutzt. Der Austausch mit der Finanzverwaltung erfolgt über die ELSTER-Infrastruktur.

Die gesetzlichen Verpflichtungen werden stufenweise eingeführt. Ab dem 1. Oktober 2026 sind unter anderem die Veräußerungsanzeige sowie die Mitteilung an die Gutachterausschüsse elektronisch zu übermitteln.

Ab dem 1. Januar 2027 treten weitere Verpflichtungen zur elektronischen Kommunikation hinzu.

 

Zentrale eNoVA-Funktionen bereits in RA-MICRO verfügbar

Notariate, die RA-MICRO nutzen, können sich bereits heute mit den neuen elektronischen Abläufen vertraut machen. Die elektronischen Mitteilungen an die Gutachterausschüsse lassen sich unmittelbar in RA-MICRO erstellen und über das E-Notarpostfach an das jeweilige Behördenpostfach übermitteln.

Ebenfalls bereits enthalten und nutzbar ist die elektronische Veräußerungsanzeige zu Grundstücksgeschäften. Die erforderlichen Angaben können in der RA-MICRO Kanzleisoftware erfasst und über die ELSTER-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Auch die Rückmeldungen der Finanzverwaltung werden von RA-MICRO elektronisch abgerufen und innerhalb der Anwendung nachvollziehbar dargestellt.

Damit stehen zwei besonders praxisrelevante Bestandteile des künftigen elektronischen Vollzugs bereits vor Beginn der gesetzlichen Verpflichtung zur Verfügung. Notariate können die neuen Arbeitsabläufe frühzeitig erproben und ihre internen Prozesse auf die verpflichtende elektronische Kommunikation vorbereiten.

 

RA-MICRO begleitet jede weitere Ausbaustufe

RA-MICRO verfolgt die gesetzlichen Vorgaben, die ergänzenden Rechtsverordnungen, die amtlichen Datensatzbeschreibungen sowie den technischen Ausbau der Empfangsstellen fortlaufend.

Sämtliche Funktionen, die in der Kanzleisoftware zur Erfüllung der gesetzlichen eNoVA-Pflichten erforderlich sind, werden von RA-MICRO rechtzeitig zum jeweils maßgeblichen Stichtag bereitgestellt.

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