von Raphael Szkola | 07.12.2023
Seit dem 20. November 2023 gibt die Bundesnotarkammer neue Software-Zertifikate für das beA aus.
Nach dem Austausch der beA-Karten für Anwälte sowie der beA-Mitarbeiterkarten steht nun der Austausch der beA-Softwarezertifikate an. Die Erneuerung der beA-Softwarezertifikate erfolgt aus einem zentralen Grund: der Sicherheit. Unabhängig von der aktuellen Gültigkeitsdauer der vorhandenen Zertifikate wird ein kompletter Austausch vorgenommen. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Zertifikate dem neuesten Stand der Technik und den aktuellsten Sicherheitsstandards entsprechen. Die ersten im Dezember 2016 ausgegebenen Zertifikate nähern sich dem Ende ihrer Laufzeit, was den Austausch ohnehin notwendig macht.
Seit dem 20. November 2023 sind Inhaber von beA-Softwarezertifikaten angehalten, über das Kundenportal der Zertifizierungsstelle neue Zertifikate zu erstellen. Dieser Prozess ist nicht nur eine Reaktion auf ablaufende Zertifikate, sondern auch ein proaktiver Schritt, um auf eine zukunftssichere Schlüssellänge umzustellen. Für diejenigen, die bestimmte Softwarezertifikate nicht mehr benötigen, besteht zudem die Möglichkeit, das zugrundeliegende Vertragsverhältnis über das Kundenportal zu beenden.
Bei Fragen zur Einrichtung und zum Austauschprozess bietet die Bundesnotarkammer auf ihrer Onlinehilfe-Seite spezifische Informationen zum Tausch der beA-Softwarezertifikate an und ist für Rückfragen über ein Kontaktformular erreichbar. Zusätzlich stehen auch die RA-MICRO Vor-Ort-Partner sowie die Landesrepräsentanzen bereit, um Unterstützung zu bieten. Diese Experten können detaillierte Anleitungen und Hilfestellungen zur erfolgreichen Integration der neuen Zertifikate in das beA-System geben.