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Zwangsvollstreckung - Neue Vollstreckungsformulare seit dem 1. Oktober 2026

von RAin Tessa Kähne | 01.10.2026

Neu: 

Seit dem 1. Oktober 2026 gelten neue amtliche Formulare für die Zwangsvollstreckung. 

Rechtsgrundlage ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 8. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 132). Durch Art. 1 Nr. 2 der Änderungsverordnung wurden die Anlagen 1, 2 und 4 der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) neu gefasst. 

Mit einer RA-MICRO Version 2026.07.001 oder höher sind Sie für die Nutzung der neuen Zwangsvollstreckungsformulare vorbereitet. 

Anders als bei vorangegangenen Formularumstellungen ist diesmal gesetzlich keine Übergangsfrist vorgesehen. Die bisher verwendeten Formulare konnten daher nur bis zum 30. September 2026 eingesetzt werden; seit dem 1. Oktober 2026 sind die neuen Formulare maßgeblich. 

RA-MICRO hat deshalb mit dem Tageswechsel zum 01.10.2026 automatisch auf die neuen Formulare umgestellt. Eine gesonderte Umstellung durch den Anwender ist nicht erforderlich. 

Bitte beachten Sie: 

Entwürfe, die noch bis einschließlich 30. September 2026 mit den bisherigen Formularen erstellt wurden, können aus technischen Gründen nicht weiterverwendet werden. 

Bitte erstellen Sie den betreffenden Vollstreckungsauftrag bzw. Antrag mit dem gültigen Formular neu.

Verfügbar ab Version 2026.10.001

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