Menu
RA-MICRO Logo

Notariat - Elektronischer Rechtsverkehr – Alternative Speicherung der Zusammenfassung in der E-Akte bei Registeranmeldungen und Grundbuchanträgen.

von RAin Tessa Kähne | 08.06.2026

Neu: 

Bei der Erstellung einer Registeranmeldung oder eines Grundbuchantrags kann die Zusammenfassung künftig direkt in der E-Akte gespeichert werden. Ein vorheriger oder gleichzeitiger Ausdruck ist nicht mehr erforderlich. 

Zweck: 

Damit wird die rein elektronische Führung von Notariatsakten unterstützt. Die Funktion sorgt für eine einheitliche Arbeitsweise, da die Speicherung in der E-Akte bereits in anderen Bereichen des elektronischen Rechtsverkehrs als Alternative zum Ausdruck möglich ist. 

Funktion: 

Im Anschluss an die Erstellung einer Registeranmeldung oder eines Grundbuchantrags besteht nun die Möglichkeit, die Zusammenfassung unmittelbar in der E-Akte abzulegen. 

Nach dem Aufruf des Druckmenüs kann die Ausgabe auf den Drucker abgewählt und ausschließlich die Option E-Speichern ausgewählt werden. Dadurch wird die Zusammenfassung ohne Ausdruck direkt in der E-Akte gespeichert. 

Verfügbar ab Version 2026.06.001

Aktuelle Hinweise