von RAin Tessa Kähne | 08.06.2026
Neu:
Bei der Erstellung einer Registeranmeldung oder eines Grundbuchantrags kann die Zusammenfassung künftig direkt in der E-Akte gespeichert werden. Ein vorheriger oder gleichzeitiger Ausdruck ist nicht mehr erforderlich.
Zweck:
Damit wird die rein elektronische Führung von Notariatsakten unterstützt. Die Funktion sorgt für eine einheitliche Arbeitsweise, da die Speicherung in der E-Akte bereits in anderen Bereichen des elektronischen Rechtsverkehrs als Alternative zum Ausdruck möglich ist.
Funktion:
Im Anschluss an die Erstellung einer Registeranmeldung oder eines Grundbuchantrags besteht nun die Möglichkeit, die Zusammenfassung unmittelbar in der E-Akte abzulegen.
Nach dem Aufruf des Druckmenüs kann die Ausgabe auf den Drucker abgewählt und ausschließlich die Option E-Speichern ausgewählt werden. Dadurch wird die Zusammenfassung ohne Ausdruck direkt in der E-Akte gespeichert.

Verfügbar ab Version 2026.06.001