von RAin Tessa Kähne | 14.09.2026
Neu:
Im Notariat steht die neue eNoVA - Funktion „elektronische Anteilsübertragung“ zur Verfügung. Sie ergänzt die bereits vorhandene elektronische Veräußerungsanzeige um einen eigenen Arbeitsbereich für die elektronische Anzeige bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen.
Zweck:
Mit dieser neuen Funktion können notarielle Anzeigen zu Geschäftsanteilsübertragungen an Gesellschaften aus RA-MICRO heraus vorbereitet, geprüft und direkt elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dabei werden vorhandene Daten aus Akten und Urkunden übernommen.
Funktion:
Die elektronische Anteilsübertragung wird als eigenständige Funktion innerhalb von eNoVA aufgerufen und orientiert sich in Aufbau und Bedienung an der elektronischen Veräußerungsanzeige.
Nach dem Aufruf der Funktion wird zunächst eine Übersicht der bereits erstellten Anzeigen dargestellt:

Die bereits aus der elektronischen Veräußerungsanzeige bekannten Funktionen wurden übernommen. Zusätzlich wurde die Eingabemaske um die Karteikarte Gesellschaft ergänzt:

Neben den bereits bekannten Eingaben zu Veräußerern, Erwerbern und Grundstücksdaten werden hier die Angaben zur Gesellschaft erfasst, deren Anteile übertragen werden.
Ein Vorgang kann anhand einer Akten- oder Urkundennummer angelegt werden. Vorhandene Akten- und Urkundendaten werden übernommen und um die für die Anteilsübertragung erforderlichen Angaben ergänzt. Anschließend kann der Vorgang geprüft und über die Elster-Schnittstelle der Finanzverwaltung elektronisch dorthin übermittelt werden.
Verfügbar ab Version 2026.09.001