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Fibu: Lohn/Gehalt – Integration Abrechnungsmöglichkeit Aktivrentengesetz

von E. Lummert | 16.03.2026

Neu

Im Modul „Lohn/Gehalt“ steht unter „Mitarbeiterdaten ändern“ auf der Karteikarte „LSt/KiSt“ bei einem Berechnungsdatum ab 2026 die Checkbox „Aktivrente“ zur Verfügung.

 

Zweck

Mit dem Aktivrentengesetz (BT-Drucks. 21/2673) tritt zum 01.01.2026 eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer in Kraft, die die gesetzliche Regelaltersgrenze überschritten haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für Personen, die die Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre einschließlich Übergangsregelungen) erreicht bzw. überschritten haben und für die der Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführt.

Hierfür wird ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 € gewährt, durch den das entsprechende Arbeitsentgelt steuerfrei gestellt wird.

 

Funktion

Ab einem Berechnungsdatum ab 2026 steht unter „Mitarbeiterdaten ändern“ auf der Karteikarte „LSt/KiSt“ die Aktivierung der Checkbox „Aktivrente“ zur Verfügung.

Die Anwendung der Aktivrente erfolgt eigenverantwortlich durch den Arbeitgeber.

Dies umfasst insbesondere die Prüfung und Dokumentation der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen. Der steuerfreie Betrag im Rahmen der Aktivrente ist nicht mit anderen steuerlichen Freibeträgen kombinierbar.

Mit Aktivierung der Checkbox „Aktivrente“ wird ein Eingabefeld für den individuellen steuerfreien Monatsbetrag in Höhe von 1 € bis maximal 2.000 € freigeschaltet.

Eine Eingabe ist ausschließlich bei gesetzter Checkbox möglich. Programmseitig erfolgt eine Validierung der Eingabe; Beträge von mehr als 2.000 € werden nicht akzeptiert. In diesem Fall weist das System auf den zulässigen Höchstbetrag von 2.000 € hin und verhindert die Weiterverarbeitung.

Bis zur Höhe des eingetragenen Betrags (maximal 2.000 € monatlich) erfolgt kein Lohnsteuerabzug; darüberhinausgehende Entgeltbestandteile unterliegen der regulären Besteuerung.

Die Steuerbefreiung wird im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt.

In der Lohnabrechnung wird bei aktiver Anwendung der Aktivrente eine gesonderte Information in Form einer Zusatzzeile ausgewiesen. Zudem erfolgt im Lohnkonto ein entsprechender Hinweis, sobald eine Abrechnung unter Berücksichtigung der Aktivrente durchgeführt wurde.

 

 

Bestehen mehrere Beschäftigungsverhältnisse, kann je Beschäftigungsverhältnis ein individueller Freibetrag berücksichtigt werden. Anwendung und Festlegung der Höhe obliegen jeweils dem verantwortlichen Arbeitgeber.

 

Verfügbar ab Version 2026.03.002

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