Menu
RA-MICRO Logo

Notariat - Elektronischer Rechtsverkehr 
Neue Nachricht nach § 14b FamFG

von RAin Tessa Kähne | 27.04.2026

Neu: 

Um die elektronische Übermittlung von Nachrichten an Gerichte im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu unterstützen, wurde im elektronischen Rechtsverkehr die neue Funktion Nachricht nach § 14b FamFG eingeführt. 

Zweck: 

Mit der neuen Funktion können Notare Nachrichten an Gerichte elektronisch erstellen und versenden. In der Übersicht werden alle erstellten Nachrichten anzeigt. Diese können aus der Übersicht heraus bearbeitet werden. Die Erstellung kann nun durch einen Benutzer in der Kanzlei vorbereitet werden, so dass der spätere Versand der Nachrichten vom Notar selbst durchgeführt werden kann, sofern noch Dokumente zur Signatur vorgemerkt sind. 

 

Funktion: 

Über die Funktion „Neue Nachricht gem. § 14b FamFG“ kann eine elektronische Nachricht an ein Gericht erstellt und versendet werden. Die Erstellung erfolgt schrittweise über mehrere Registerkarten: 

Registerkarte Allgemein: 

Zunächst werden die grundlegenden Verfahrensdaten erfasst. Bei Eingabe einer Urkundennummer mit der dazugehörigen Aktennummer werden die Daten für das Gericht sowie die Bezeichnung der Parteien automatisch übernommen. 

Zu ergänzen sind das Sachgebiet, der Gegenstand des Verfahrens sowie – sofern bereits bekannt – das Aktenzeichen des Empfängers. Zusätzlich kann eine Sendungspriorität festgelegt werden. 

Registerkarte Dokumente: 

In diesem Bereich werden die zu übermittelnden Dokumente ausgewählt. Zum Versand der Nachricht muss mindestens ein Dokument hinzugefügt werden. 

Registerkarte Zusammenfassung: 

Vor dem Versand wird eine Übersicht aller eingegebenen Daten angezeigt. Diese Zusammenfassung kann gedruckt und/oder in der E-Akte gespeichert werden. 

Verfügbar ab Version 2026.04.001

Aktuelle Hinweise