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Notariat - eNoVA - Elektronische Veräußerungsanzeige

von RAin Tessa Kähne | 14.07.2026

Neu: 

Im Bereich eNoVA steht ab sofort die Funktion Elektronische Veräußerungsanzeige zur Verfügung.

Zweck: 

Die neue Funktion trägt damit der durch das "Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare" zukünftig normierten Verpflichtung zur elektronischen Einreichung von Veräußerungsanzeigen an die Finanzämter Rechnung. 

Funktion: 

Voraussetzung für die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung ist ein ELSTER-Organisationszertifikat, das von den Notariaten über das ELSTER-Portal beantragt wird (https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess) sowie der Einsatz des Moduls Notariat auf SQL-Basis. 

Über Neu wird eine Veräußerungsanzeige erstellt.  

Anschließend öffnet sich eine Eingabemaske, in der alle erforderlichen Angaben zum Grundstücksgeschäft erfasst werden können.

Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt über die Funktion Senden auf der Registerkarte Zusammenfassung

In der Übersicht werden Veräußerungsanzeigen nach erfolgreicher Übermittlung an das Finanzamt zunächst mit einem grünen Haken gekennzeichnet. Dieser bestätigt, dass die Veräußerungsanzeige auf dem Server der Finanzverwaltung eingegangen ist. 

Ein Tooltipp informiert darüber, dass die Veräußerungsanzeige nun von der Finanzverwaltung geprüft wird. 

Nach erfolgreicher Prüfung durch das Finanzamt wird ein zweiter grüner Haken angezeigt. 

Dieser bestätigt, dass die übermittelten Daten inhaltlich konsistent sind und von der Finanzverwaltung verarbeitet werden können. 

Diese inhaltliche Prüfung kann nach Auskunft der Finanzverwaltungen bis zu 3 Tagen in Anspruch nehmen. 

Sofern Korrekturen erforderlich sind, teilt die Finanzbehörde diese über eine entsprechende Meldung mit. 

Über die Funktion Korrigieren wird die bereits versendete Veräußerungsanzeige erneut geöffnet. Die erforderlichen Änderungen können direkt vorgenommen und anschließend erneut an das Finanzamt übermittelt werden.  

 

Weitere Informationen:

Film Elektronische Veräußerungsanzeige

Onlinehilfe Elektronische Veräußerungsanzeige

FAQ Elektronische Veräußerungsanzeige

Verfügbar ab Version 2026.07.001

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