von RAin Tessa Kähne | 08.06.2026
Neu:
In der Funktion Beglaubigung/Neu ist es bereits möglich Textpassagen aus Datenschutzgründen zu weißen. Nunmehr können diese geweißten Teststellen mit einem frei eingebbaren Ersatztext überlagert werden. So kann beispielsweise die Originalunterschrift durch „gez. Nachname“ ersetzt werden
Zweck:
Die neue Funktion unterstützt insbesondere die Bearbeitung von Registerdokumenten, bei denen personenbezogene Daten, Unterschriften oder vergleichbare sensible Inhalte vor der weiteren Verwendung unkenntlich gemacht oder ersetzt werden sollen. Hintergrund ist die erweiterte elektronische Einsichtnahme in Registerinhalte: § 9 HGB regelt die Einsichtnahme in das Handelsregister und die zum Handelsregister eingereichten Dokumente; das gemeinsame Registerportal der Länder stellt Registerinhalte und eingereichte Dokumente online, unter anderem als PDF-Dokumente, bereit.
Damit kann die Bearbeitung direkt im bestehenden Arbeitsablauf erfolgen, ohne dass eine manuelle Nachbearbeitung außerhalb des Systems erforderlich ist.
Funktion:
Im Fenster Beglaubigung/Neu geweißte Textstellen mit einem frei eingebbaren Ersatztext versehen. Der Text wird auf der betroffenen Stelle platziert, sodass die ursprüngliche Passage nicht mehr sichtbar ist. Alternativ kann eine Passage direkt beim Weißen mit einem separat erfassten Ersatztext überlagert werden.


Die Funktion kann auch für Stellen verwendet werden, die Unterschriften oder andere personenbezogene Daten enthalten. Die bearbeitete Fassung wird anschließend als eigene Datei gespeichert. Die ursprüngliche Ausgangsdatei bleibt dabei unverändert erhalten. Die erzeugte Datei enthält die vorgenommenen Anpassungen dauerhaft in der gespeicherten Form.
Verfügbar ab Version 2026.06.001