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Gebühren: Gebühren: Quote in der Notarkostenrechnung ausweisen

von | 06.08.2026

Neu:

In der Notarkostenrechnung kann die jeweilige Quote nun zusätzlich im Rechnungstext der Gebührenpositionen ausgewiesen werden. Dabei lässt sich festlegen, ob die Quote vor der KV-Nummer oder nach dem Gebührentatbestand angezeigt werden soll.

Zweck:

Die zusätzliche Angabe macht die Berechnung der einzelnen Gebührenpositionen für Rechnungsempfänger transparenter und leichter nachvollziehbar. Gleichzeitig verbessert sie die interne Dokumentation, ohne die Gebührenberechnung selbst zu verändern.

Funktion:

Öffnen Sie im Bereich Gebühren die Einstellungen Gebühren / Kosten. Wählen Sie dort oben die Karteikarte Druck aus.

Wechseln Sie anschließend unten auf die Karteikarte Rechnung. Im Bereich zur Formatierung des Rechnungskörpers kann die Anzeige der Quote für Notarkostenrechnungen aktiviert werden.

Anschließend lässt sich auswählen, ob die Quote vor der KV-Nummer oder nach dem Gebührentatbestand ausgegeben werden soll.

Die gewählte Darstellung wird sowohl in der Rechnungsvorschau als auch beim Ausdruck beziehungsweise in der PDF-Rechnung berücksichtigt. Ist die Option deaktiviert, wird die Quote nicht im Rechnungstext angezeigt.

Diese neue Einstellung steht sowohl zentral als auch lokal zur Verfügung.

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