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Version 2026.10 (2026.10.001)

30.09.2026

FIBU

Fibu I

Buchen 2

  • Bei der Erfassung einer UVZ-Sammelabrechnung verdeutlicht ein neuer Tooltip an der Auswahlspalte zusätzlich, welche Positionen in den Buchungsstapel übernommen werden. Bewegt man den Mauszeiger über die Auswahlspalte bzw. das Kontrollkästchen, erscheint der Hinweis „Nur angehakte Positionen mit Betrag werden übernommen.". So ist unmittelbar erkennbar, dass ausschließlich angehakte Positionen mit erfasstem Betrag berücksichtigt werden. Durch Entfernen des Hakens lässt sich eine Position gezielt von der Übernahme ausschließen, sodass die Stapelübernahme übersichtlich und sicher gelingt.
  • Wird eine UVZ-Sammelabrechnung erfasst, werden eingegebene UVZ-/UR-Nummern vor der Weiterverarbeitung geprüft. Wird eine Nummer eingegeben, die bereits erfasst wurde, nicht gefunden werden kann oder nicht dem gültigen Format entspricht, erfolgt eine eindeutige Rückmeldung. Der Fokus verbleibt anschließend im Feld UVZ-/UR-Nr. und die Eingabe wird vollständig markiert, sodass unmittelbar eine neue Nummer eingegeben werden kann. Bereits erfasste UVZ-/UR-Nummern und deren Verteilungen bleiben dabei unverändert.

Gebühren

Notar-Kostenrechnung

  • Die Übergabe der Notar-Kostenrechnung an Word erfolgt nun auch dann zuverlässig, wenn ausschließlich ein Word-Briefkopf und kein Direktdruck-Briefkopf hinterlegt ist. Word wird bei der Übergabe bei Bedarf automatisch gestartet, und in einem bereits geöffneten Word erscheint die Rechnung direkt. Im Rechnungsordner wird wie gewohnt ein Buchungsbeleg abgelegt. Damit verhält sich die Notar-Kostenrechnung in dieser Konstellation einheitlich zur Rechnung RVG.

Notariat

Allgemein

  • Die Umstellung des Notariats auf SQL erfolgt nun bereits im ersten Versuch zuverlässig. Nach erfolgreicher Datenprüfung wird die Datenübernahme nach Notariat SQL unmittelbar und vollständig durchgeführt; das neue Notar-Verzeichnis und die neue SQL-Datenbank werden dabei angelegt und die geprüften Daten vollständig übernommen. Die Umstellung wird ohne zwischenzeitlichen Programmneustart abgeschlossen und unterstützt so einen reibungslosen Arbeitsablauf.

eNoVA

  • In der Übersichtsliste der erstellten elektronischen Veräußerungsanzeigen werden die Beteiligten nun übersichtlicher dargestellt: Bei juristischen Personen wird die Bezeichnung „Firma" nicht mehr vorangestellt, sodass der Name der beteiligten Person oder Organisation klar im Vordergrund steht. Aussagekräftige Anreden wie „Eheleute" bleiben weiterhin erhalten. Die einheitliche Darstellung gilt auch für bereits erstellte Veräußerungsanzeigen und sorgt für eine bessere Übersicht.
  • Unter Notariat → eNoVA stehen nun zusätzliche Menüpunkte zur Verfügung. Neben „Mitteilung an Gutachterausschuss" und „elektronische Veräußerungsanzeige" werden künftige Funktionen wie „elektronische Anteilsübertragung", „Schenkungssteuer", „Gerichtliche Vorgänge", „Kommunale Genehmigungen / Bescheinigungen", „Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr", „Sonstiger Grundstücksverkehr" und „Aufteilung und Umwandlung" bereits sichtbar angezeigt. Bereiche, die noch vorbereitet werden, sind eindeutig mit dem Hinweis „in Vorbereitung" gekennzeichnet, sodass der geplante Funktionsumfang frühzeitig erkennbar ist. Die bewährten Funktionen „Mitteilung an Gutachterausschuss" und „elektronische Veräußerungsanzeige" stehen unverändert zur Verfügung.
  • Bei der Grundstückseingabe in der elektronischen Veräußerungsanzeige und der Anteilsübertragung wird der Hinweis zum Miteigentumsanteil nun mit der Überschrift „Grundstückseingabe" und einem verständlicheren Meldungstext angezeigt. Der Hinweis erscheint weiterhin, wenn der eingegebene Miteigentumsanteil nicht dem empfohlenen Format ZZZZ/NNNN entspricht, und weist ausdrücklich darauf hin, dass eine abweichende Eingabe zulässig ist. Das sorgt für eine klarere und eindeutigere Eingabe.
  • Das Sendeprotokoll einer elektronischen Veräußerungsanzeige und einer elektronischen Anteilsübertragung kann nun direkt aus der Abschlussleiste heraus weiterverarbeitet werden: Über den neuen Druckenknopf lässt sich das Protokoll drucken, in der E-Akte speichern oder beides zugleich ausführen. Die zuletzt getroffene Auswahl wird je Vorgangsart wieder vorgeschlagen. Kann eine passende Aktennummer ermittelt werden, wird sie beim Speichern in die E-Akte automatisch vorgeschlagen; zusätzlich wird eine passende Bemerkung übergeben, sodass sich das Dokument in der E-Akte eindeutig zuordnen lässt. Das ermöglicht eine schnellere Bearbeitung ohne zusätzliche manuelle Schritte.
  • Der Menübereich Notariat → eNoVA wurde übersichtlicher gestaltet: Für gerichtliche Genehmigungsersuchen steht nun einheitlich der Menüpunkt „Gerichtliche Genehmigung" zur Verfügung, über den die zugehörige Funktion direkt bereitsteht. Der Menüaufbau im Bereich eNoVA ist dadurch klarer strukturiert und unterstützt eine zielgerichtete Auswahl des passenden Vorgangs.
  • Bei der Erfassung natürlicher Personen in der elektronischen Veräußerungsanzeige und der Anteilsübertragung kann nun auch bei Auswahl „Erbengemeinschaft" oder „Gütergemeinschaft" zusätzlich ein Anteil als Bruch – zum Beispiel 1/2 oder 50/100 – angegeben werden. Das Anteilsfeld steht in diesen Fällen ergänzend zur bisherigen Auswahl zwischen „Anteil", „Erbengemeinschaft" und „Gütergemeinschaft" bereit und ist dabei optional, also ohne Pflichtkennzeichnung. Die gewählte Gemeinschaft und der erfasste Anteil werden gemeinsam berücksichtigt und an das Finanzamt übermittelt. Die bewährte Erfassung eines Anteils bei Auswahl „Anteil" bleibt unverändert erhalten.

eNoVA – elektronische Anteilsübertragung

  • Bei der elektronischen Anteilsübertragung über eNoVA wird die Registernummer nun nur dann in die Übermittlung an das Finanzamt aufgenommen, wenn sie tatsächlich hinterlegt ist. Ist für eine GmbH oder eine andere nicht natürliche Person keine Registernummer erfasst, entfällt die Angabe in der Übermittlung vollständig, sodass die elektronische Anteilsübertragung auch in diesem Fall zuverlässig versendet werden kann. Ist eine Registernummer vorhanden, wird sie gemeinsam mit dem zugehörigen Amtsgericht übertragen.

eNoVA – Gerichtliche Genehmigungen

  • Für gerichtliche Genehmigungsersuchen steht im Notariat nun der neue Vorgang „Gerichtliche Genehmigung" mit der Karteikarte „Grunddaten" als erster Karteikarte zur Verfügung. Dort lassen sich die Angaben zu Urkunde und Vorgang – etwa Urkundennummer, Datum der Urkunde, Aktennummer, Bundesland, zuständiges Gericht und gerichtliches Aktenzeichen – strukturiert erfassen; Datum und Aktennummer werden nach Eingabe der Urkundennummer aus der Urkundenliste vorgeschlagen, das Bundesland aus den Einstellungen des Notars und das zuständige Gericht aus der Akte. Im Bereich „Ersuchen" wird die gewünschte gerichtliche Entscheidung – familien-, betreuungs-, nachlass- oder landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung sowie Rechtskraftzeugnis nach § 46 FamFG – ausgewählt und daraus automatisch ein standardisierter Ersuchentext als Vorschau erzeugt. Das unterstützt eine zügige und einheitliche Erfassung gerichtlicher Genehmigungsersuchen.

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