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Notariat - eNoVA - Gerichtliche Genehmigung

von RAin Tessa Kähne | 01.10.2026

Neu: 

Im Notariat steht in der Gruppe  eNoVA  die Funktion Gerichtliche Genehmigung zur Verfügung. Unterstützt werden insbesondere familiengerichtliche, betreuungsgerichtliche, nachlassgerichtliche und landwirtschaftsgerichtliche Genehmigungen sowie das Rechtskraftzeugnis nach § 46 FamFG. 

Zweck: 

Die neue Funktion ermöglicht die strukturierte Erstellung und Bearbeitung gerichtlicher Ersuchen direkt aus RA-MICRO. Relevante Angaben zur Urkunde, zum Vorgang, zum zuständigen Gericht und zur gewünschten gerichtlichen Entscheidung werden übersichtlich erfasst und für die elektronische Weiterverarbeitung vorbereitet. 

Durch automatische Vorbelegungen aus der Akte und der Urkundenliste wird die Erfassung vereinfacht und die mehrfache Eingabe bereits vorhandener Daten reduziert. 

Funktion: 

Der Vorgang Gerichtliche Genehmigung erfasst die erforderlichen Angaben über mehrere thematisch gegliederte Karteikarten, um im Anschluss eine strukturierte Nachricht für den Versand an das gewählte Gericht zu erstellen. 

Auf der Karteikarte Grunddaten können unter anderem Urkundennummer, Urkundendatum, Aktennummer, Bundesland, zuständiges Gericht und – abhängig von der Art des Ersuchens – das gerichtliche Aktenzeichen erfasst werden. Bereits vorhandene Daten werden, soweit möglich, aus der Urkundenliste beziehungsweise der Akte vorgeschlagen oder übernommen. 

Für das Ersuchen kann die gewünschte gerichtliche Entscheidung ausgewählt werden. Abhängig von der Auswahl werden weitere Eingaben und Pflichtfelder automatisch angepasst. Dazu gehören insbesondere der Umfang der beantragten Genehmigung, Angaben zu einem Negativattest sowie die Behandlung des gerichtlichen Aktenzeichens. 

Ferner steht eine Übersicht über die erstellten Anfragen zur gerichtlichen Genehmigung zur Verfügung. Dadurch können bereits angelegte Ersuchen zentral eingesehen und für die weitere Bearbeitung aufgerufen werden.

Verfügbar ab Version 2026.10.001

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