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ZV-Formulare - Letzte Ausfertigung erneut bearbeiten

von RAin Tessa Kähne | 27.04.2026

Neu: 

Für bereits ausgefertigte Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher, Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sowie Anträge auf richterliche Durchsuchungsanordnungen steht jetzt eine neue Funktion zur komfortablen Bearbeitung von Monierungen zur Verfügung. Der zuletzt ausgefertigte Auftrag bzw. Antrag kann erneut geladen und bearbeitet werden. Eine vollständige manuelle Neuerfassung ist dadurch nicht mehr erforderlich. 

Zweck: 

In den ZV-Maßnahmen ZV-Auftrag Formular, ZV-PfÜB und ZV-Durchsuchung können so monierte Aufträge oder Anträge schnell und sicher korrigiert und erneut versendet werden. Das vereinfacht die Bearbeitung und spart Zeit, da die bereits übermittelten Daten als Grundlage verwendet werden können. 

Funktion: 

Zu einer Akte kann wie bisher, entweder ein neues Formular erstellt oder über die Schaltfläche „Letzte Ausfertigung laden“ in der Menüleiste die letzte Ausfertigung erneut geöffnet werden. 

Dabei werden die Daten nicht aktualisiert, sondern genau zu dem Stand wieder eingelesen, in dem sie zuletzt an das Gericht oder den Gerichtsvollzieher übermittelt wurden. 

Dass es sich um eine Monierungsantwort handelt, wird durch die manuelle Erfassung des vom Gericht vergebenen Geschäftszeichens

und im ZV-Auftrag Formular zusätzlich durch einen automatischen, programmseitigen Eintrag im Formular unter Modul Q kenntlich gemacht:

Anschließend kann die monierte Stelle korrigiert und das Formular erneut versendet werden. 

Die korrigierte Fassung wird dann als letzte Ausfertigung gespeichert und kann erneut aufgerufen und bearbeitet werden. 

WICHTIG! 

Die letzte Ausfertigung wird automatisch durch Betätigung des Ausgabebuttons (OK oder grüner Haken) gespeichert und DSGVO-konform mit der Löschung des Forderungskontos endgültig gelöscht. 

Verfügbar ab Version 2026.04.001

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