von | 20.07.2026
Neu:
Im Modul Kostenrisiko können im Filterbereich Familienrecht die Gerichtskosten je Instanz jetzt genauer berechnet werden. Die Höhe der Gerichtskostengebühren lässt sich für jede Instanz auf der gesetzlichen Grundlage individuell auswählen.
Zweck:
Da die Gerichtskosten im Familienrecht je nach Instanz unterschiedlich ausfallen können, ermöglicht die neue Auswahl eine präzisere Berechnung des Kostenrisikos. So lassen sich für Mandanten verlässlichere Kostenprognosen erstellen.
Funktion:
Im Modul Kostenrisiko im Filterbereich Familienrecht steht je Instanz im Abschnitt Gerichtskosten ein Drop-Down-Menü für die Anzahl Gerichtskostengebühren zur Verfügung. Dort kann ausgewählt werden, in welche Höhe die jeweiligen Gerichtskosten in der 1., 2. oder 3. Instanz berücksichtigt werden sollen. Die Auswahl fließt automatisch in das zu erstellende Kostenrisiko ein.

Verfügbar ab Version 2026.07.001