von RA Manuel Roderer | 24.05.2024
Die Kommunikation mit Fastlane-Versicherungen ist jetzt auch möglich, wenn man die Versicherung vertritt und nicht Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller ist. Bei der Auswahl einer Fastlane-Versicherung wird automatisch das von e.Consult und den Versicherungen vorgegebene Formular mit den angepassten Mindestinhalten angezeigt.
Für die weitere Korrespondenz startet mit Auswahl der Option Folgekorrespondenz das vereinfachte Kfz-Schadenformular.
Verfügbar ab Version 2024.05.001