Menu
RA-MICRO Logo

Version 2026.09 (2026.09.001)

14.09.2026

Adressen

Adressfenster

  • Beim Export der Adressliste nach Excel werden ausländische Postleitzahlen mit Buchstaben und Leerzeichen bei Adressen auf SQL Server nun vollständig und unverändert als Postleitzahl ausgegeben. Das Länderkennzeichen wird dabei eigenständig und unabhängig von der Postleitzahl übernommen.

Akten

Aktenanlage

  • Bei der Verarbeitung von Online-Mandats-Aufnahmen (OMA) werden Notariatssachen nun automatisch als Notariatsakte angelegt. Handelt es sich bei der übermittelten Anfrage um eine Notarangelegenheit, schlägt die Aktenanlage die Aktenart „Notariatsakte“ mit dem Referat 20 vor; Rechtsanwaltssachen werden wie bisher als Rechtsanwaltsakte angelegt. Die übermittelten Beteiligten werden dabei jeweils vollständig übernommen, sodass die angelegte Akte dem tatsächlichen Anliegen entspricht.

Aktenstatistik

  • Die Aktenstatistik berücksichtigt bei der Auswertung der Sachbearbeiter nun auch Mehrfachzuordnungen – analog zum Aktenregister. Dadurch werden Akten auch dann vollständig ausgewiesen, wenn der Sachbearbeiter nicht als primärer Eintrag hinterlegt ist. Aktenregister und Aktenstatistik weisen bei identischen Filtereinstellungen nun einheitliche Aktenzahlen aus.

Allgemein

Personal Desktop

  • Der Download der 30-Tage-Testversion von „Dragon für DictaNet“ aus dem RA-MICRO Hauptmenü wurde stabilisiert und wird nun zuverlässig vollständig durchgeführt.
  • Das Senden einer Notiz aus OneClick an einen Postkorb wird nun wieder zuverlässig unterstützt.
  • Im Personal Desktop steht nun zusätzlich die Rubrik „KI“ zur Verfügung, in der die KI-Funktionen KI Widget, KI Mandat Scout und Jura KI zentral zusammengeführt sind und direkt aufgerufen werden können. Die bisherigen Platzierungen und Aufrufwege der Module bleiben unverändert erhalten; das KI Widget ist insbesondere weiterhin im Bereich E-Workflow verfügbar. Die neue Rubrik bietet einen zusätzlichen zentralen Einstieg und erleichtert das Auffinden der KI-Funktionen.
  • Das Hinzufügen und Entfernen von Verknüpfungen auf dem Hauptdesk des Personal Desktop erfolgt nun bereits unmittelbar nach dem Start zuverlässig. Eine vom Windows-Desktop hinzugefügte Verknüpfung wird sofort dauerhaft gespeichert und bleibt auch nach einem Neustart erhalten; ebenso lässt sich eine bestehende Verknüpfung direkt nach dem Start entfernen. Ein zwischenzeitlicher Wechsel in einen Programmbereich ist dafür nicht mehr erforderlich.

Cockpit Hauptmenü

  • Bei Verwendung des Cockpit-Hauptmenüs wird nach einem Neustart von RA-MICRO nun der zuletzt gewählte Datenpool zuverlässig übernommen. Der im Login des Personal Desktops bestätigte Datenpool wird damit auch im Cockpit verwendet. Dies betrifft die Kombination aus Allgemeiner Einstellung 1.5 und „Cockpit Hauptmenü“.
  • Die Supportdesk-Einträge im Bereich „Kanzlei" lassen sich nun direkt aus dem Cockpit-Hauptmenü öffnen. Beim Anklicken eines Eintrags öffnet sich das zugehörige Ticket- bzw. Programmfenster, wie beim Aufruf über den Personal Desktop.

E-Workflow

E-Akte 1

  • Beim Sammel-Export mehrerer Dokumente aus der E-Akte 1 werden gleichnamige Dokumente nun automatisch fortlaufend nummeriert (z. B. „(1)“, „(2)“) und vollständig exportiert.
  • Beim Kopieren und Verschieben von Dokumenten mit Eltern-Kind-Beziehung – etwa Nachrichten mit Anlagen – wird für jedes Kinddokument die eigene Vorschau angezeigt. Verschobene und kopierte Inhalte erscheinen dabei sofort in der Ziel-E-Akte, sodass Dokumente und ihre Vorschau durchgängig eindeutig zugeordnet bleiben.
  • Beim Aufruf des Fristenfensters über die E-Akte 1 (Dokument-Kontextmenü → „Stempel Frist“ → „Neu“) steht die Bearbeitung der Auswahlliste der Fristengründe wieder zur Verfügung. Das Dropdown „Aktuelle Position / Anhängen“ im Dialog „Auswahlliste bearbeiten“ lässt öffnen, sodass Fristengründe direkt aus diesem Aufrufweg angelegt und ergänzt werden können.
  • Beim Versand mehrerer markierter Dokumente aus der E-Akte werden nun alle ausgewählten Dokumente vollständig an beA, Outlook etc. übergeben. Die Übergabe erfolgt einheitlich sowohl bei Auswahl in der Tabelle als auch über die Kontrollkästchen im Explorerbaum.
  • Beim Anlegen einer neuen Akte werden die Unterordner der E-Akte nun mit der in der Maskendatei hinterlegten Schreibweise übernommen. Ist dort bspw. „Anlagen“ hinterlegt, wird der Unterordner auch dann als „Anlagen“ angezeigt und verwendet, wenn bereits ein gleichlautender Eintrag mit abweichender Groß-/Kleinschreibung vorhanden ist. Auch beim manuellen Anlegen eines Unterordners bleibt die eingegebene Schreibweise nach dem Aktualisieren der E-Akte erhalten. Bestehende Unterordner in anderen Akten bleiben dabei unverändert.

E-Akte 2

  • In der Tabelle der E-Akte 2 steht der Drei-Punkte-Button in den Spalten „Rubrik“ und „Schlagwort“ nun wieder zur Verfügung. Darüber lassen sich die jeweiligen Auswahllisten direkt aus der Tabelle öffnen, bestehende Einträge bearbeiten und neue Einträge anlegen – ebenso komfortabel wie über die Seitenleiste.
  • Die E-Akte 2 startet nun auch bei hohen Bildschirmauflösungen und Anzeigeskalierungen – etwa 4K (3840 × 2160) mit 150 % Skalierung – vollständig sichtbar im Arbeitsbereich eines verfügbaren Monitors. Gespeicherte Fensterpositionen und -größen werden dabei auf den nutzbaren Bildschirmbereich abgestimmt, sodass das Fenster stets erreichbar bleibt und auch der Wechsel zwischen Monitoren mit unterschiedlicher Skalierung zuverlässig unterstützt wird.
  • Der Start der E-Akte 2 wurde im Betrieb mit mehreren Monitoren optimiert: Das Fenster erscheint nun direkt auf dem vorgesehenen Bildschirm in der zuletzt genutzten Position und Größe, und das Programm-Icon wird korrekt dargestellt.
  • Beim Erstellen einer PDF E-Akte aus mehreren gezielt ausgewählten Dokumenten wird die Reihenfolge der Auswahl korrekt übernommen: Werden einzelne Dokumente nacheinander per Strg+Mausklick markiert, erscheinen sie in der erzeugten PDF genau in dieser Reihenfolge. Bei Auswahl einer vollständigen Akte oder ganzer Ordner wird weiterhin die hierarchische Reihenfolge der E-Akte verwendet; mehrfach enthaltene Dokumente werden dabei einmalig berücksichtigt. Die Reihenfolge bleibt beim Speichern und beim Versand per E-Mail einheitlich.
  • Wird aus einer Sofortnachricht heraus eine zusätzliche E-Akte 2 geöffnet, arbeitet diese nun wie eine vollwertige E-Akte-Instanz. Wird darin über den Postkorb per Kontextmenü „In E-Akte öffnen“ eine Akte aufgerufen, stehen sämtliche berechtigten Dokumente dieser Akte vollständig in der Vorschau zur Verfügung – unabhängig davon, ob sie sich in einem Postkorb befinden. Ein erneutes Leeren und Eingeben des Aktenzeichens ist dafür nicht mehr erforderlich.
  • Der Wechsel zwischen Akten in der E-Akte 2 wurde weiter stabilisiert. Auch bei schnellem Wechsel zwischen mehreren Akten mit geöffnetem Metadatenpanel bleibt die Oberfläche jederzeit bedienbar. Das Metadatenpanel wird während des Ladens kurz ausgeblendet und steht anschließend automatisch wieder mit den passenden Metadaten des ausgewählten Dokuments zur Verfügung. Aktualisieren und Schließen der E-Akte 2 bleiben dabei durchgängig nutzbar.
  • Das Drehen von Dokumenten in der E-Akte 2 wurde stabilisiert und wirkt sich nun zuverlässig ausschließlich auf das aktuell geöffnete Dokument aus. Bilddateien wie JPG bleiben dabei in ihrem Originalformat erhalten; die gedrehte Ansicht wird als PDF-Vorschau gespeichert und entsprechend gekennzeichnet, sodass sich das Originaldokument weiterhin öffnen lässt und die Vorschau korrekt neu erzeugt und angezeigt wird. Auch bei schnellem Wechsel zwischen mehreren Dokumenten wird eine laufende Drehung eindeutig dem ursprünglich geöffneten Dokument zugeordnet, sodass Änderungen übernommen und im richtigen Dokument gespeichert werden.
  • Versionierte E-Rechnungen lassen sich aus der E-Akte 2 mit dem externen E-Rechnungsbetrachter anzeigen. Das Verhalten entspricht dem gewohnten Ablauf aus der E-Akte 1.
  • Ältere, ursprünglich mit der Kanzlei-Textverarbeitung (KTV) erstellte Dokumente werden in der E-Akte 2 nun wieder in KTV geöffnet – auch dann, wenn Word als bevorzugte Textverarbeitung eingestellt ist. Ein KTV-Ursprungsdokument wird dabei anhand seiner Herkunft erkannt und im dafür vorgesehenen Programm angezeigt. Das reine Öffnen und Schließen eines Dokuments lässt das Dokumentdatum sowie die zugehörige Druck- und Vorschaudatei unverändert, sodass die chronologische Sortierung in der E-Akte 2 erhalten bleibt. Word-Dokumente werden weiterhin wie gewohnt in Word geöffnet.
  • Das Exportieren und Zusammenstellen von Dokumenten aus der E-Akte 2 erfolgt auch zuverlässig, wenn Dokumentnamen Sonderzeichen enthalten. Solche Zeichen werden beim Erzeugen der Exportdateien automatisch in gültige Windows-Dateinamen überführt, sodass der Export in Ordner und ZIP-Datei sowie das Zusammenstellen als PDF E-Akte durchgängig unterstützt werden. Die bewährte fortlaufende Nummerierung gleichnamiger Dokumente sowie die Behandlung sehr langer Dokumentnamen bleiben dabei vollständig erhalten.
  • Das Verschieben von Dokumenten per Drag & Drop innerhalb der E-Akte 2 wurde weiter optimiert: Das jeweils gültige Drop-Ziel wird erkannt und einheitlich grau hervorgehoben – auch beim Ziehen über die Dokumentbeschreibung und unabhängig von Position und Bewegungsrichtung des Mauszeigers. Die Markierung eines gültigen Ziels bleibt dabei stabil erhalten, sodass jederzeit eindeutig erkennbar ist, wohin ein Dokument abgelegt wird. Wird ein Dokument im freien Bereich der Dokumentenliste losgelassen, wird es dem Hauptordner der Akte zugeordnet, sodass sich Dokumente – etwa aus einem Unterordner zurück in den Hauptordner – verschieben lassen.

Postkorb

  • Der Aufbau des Postkorb-Bereichs in der E-Akte 2 wurde deutlich beschleunigt und stabilisiert. Aktivierte Postkörbe werden nun wieder zuverlässig und zügig angezeigt, auch bei umfangreichen Postkorb- und Ordnerstrukturen. Dokumentaktionen wie das Verschieben von Dokumenten erfolgen wieder flüssig, und das Arbeiten mit der E-Akte bleibt über den Arbeitstag hinweg stabil nutzbar.
  • Die Sortierung „nach PK-Eingänge A–Z/Z–A“ im Postkorb der E-Akte 2 orientiert sich nun zuverlässig am tatsächlichen Eingangszeitpunkt im aktuell angezeigten Postkorb. Die Aktenblöcke werden dadurch nachvollziehbar angeordnet: „Z–A“ zeigt den Aktenblock mit dem neuesten Eingang zuerst, „A–Z“ den mit dem ältesten. Eingänge aus anderen Postkörben sowie bereits erledigte Verfügungen bleiben dabei unberücksichtigt, und Akten ohne passenden aktiven Eingang werden einheitlich am Ende einsortiert. Innerhalb eines Aktenblocks bleiben Unterordner alphabetisch und Dokumente nach Dokumentdatum sortiert. Zusätzlich bleibt die gewählte Sortierung nach Datum, Aktennummer und PK-Eingang nun auch nach einem Neustart erhalten.
  • Beim Senden einer Notiz an den Postkorb über OneClick stehen nach Eingabe einer Aktennummer nun wieder die passenden Sachbearbeiter zur Auswahl. Nach Auswahl eines Sachbearbeiters lässt sich die Notiz zuverlässig an den Postkorb senden. Die Sortierung der Sachbearbeiter- und Benutzerlisten in den Allgemeinen Einstellungen bleibt dabei vollständig erhalten.

beA

  • Die beA-Anbindung in RA-MICRO Standard wurde auf die aktuelle KSW-Schnittstelle 4.5 aktualisiert und unterstützt damit weiterhin einen zuverlässigen elektronischen Rechtsverkehr über das beA.
  • Der Hinweis beim Versand eines Empfangsbekenntnisses (eEB) wurde anwenderfreundlicher gestaltet. Wurde eine eEB-Anforderung bereits beantwortet – beispielsweise über die beA-Weboberfläche –, erläutert die Meldung nun verständlich, dass keine weitere Antwort auf dieselbe Anforderung möglich ist.
  • Beim beA-Versand wird die Rückmeldung des BRAK-Servers zum Anmeldevorgang (Servercode 0950) nun nachvollziehbarer dargestellt. Der Hinweis erläutert, dass mit dem verwendeten Anmeldemittel keine erfolgreiche Anmeldung am beA-Server möglich war, und empfiehlt, das verwendete Anmeldemittel – etwa Zertifikat oder beA-Karte – auf Gültigkeit und Verwendbarkeit zu prüfen.
  • Beim Abruf von Nachrichten wird das Recht für persönlich/vertraulich gekennzeichnete Nachrichten berücksichtigt. Nachrichten mit diesem Merkmal werden nur abgerufen, wenn das Recht dazu in der beA Weboberfläche gesetzt ist. Ist das Recht nicht vorhanden und liegt eine solche Nachricht im beA Postfach vor, wird ein Hinweis im Posteingang angezeigt.

Posteingang

  • Die Erkennung einer Aktennummer für eingegangene Dokumente zur Bereitstellung eines Aktennummernvorschlag im Posteingang wurde optimiert.
  • Beim Aufruf des Erklärvideos zum Arbeitsplatz-Scan über den Infopunkt „Video“ im Posteingang wird nun wieder direkt die passende Seite geöffnet. Die Verlinkung führt zuverlässig zum Arbeitsplatz-Scan und unterstützt so eine schnellere Orientierung.
  • Die Darstellung der Vorschau, insb. bei schnellem Wechsel der darzustellenden Dokumente, wurde optimiert, sodass jederzeit die Vorschau des aktiven Dokuments dargestellt wird.
  • Im Posteingang ist es nun wieder möglich, trotz deaktiviertem Haken für 'Speichern zur E-Akte', die bereits eingegebenen Metadaten zu behalten. Ein neues Hinweisfenster wird dargestellt.

Postausgang

  • Sollte eine Nachricht aus technischen Gründen nicht zum Postausgang übergeben oder in der Struktur des Postausgangs nicht verschoben werden können, weist eine Slidermeldung darauf hin. In dieser Meldung ist die betroffene Nachricht und der Pfad abgebildet.

FIBU

Fibu I

  • Bei der Übergabe der E-Eingangsrechnung an die Dispodatei können die Felder „Verwendungszweck 1“ und „Verwendungszweck 2“ nun jeweils bis zu 40 Zeichen umfassen. Dadurch werden längere Verwendungszwecke vollständig übertragen und übersichtlich in der Dispodatei ausgewiesen.
  • In der Buchenmaske 2 wird bei der Buchungsart „1 Zahlung von Auftraggeber“ der Buchungstext nun vollständig als „Zahlung Auftraggeber“ angezeigt und einheitlich in das Aktenkonto sowie in das Journal übernommen. Das sorgt für eine bessere Nachvollziehbarkeit der Buchungen.
  • Bei Teilzahlungen auf offene Posten in der Buchenmaske 2 erfolgt die Verteilung auf Auslagen, Gebühren, Umsatzsteueranteile und offene Posten nun einheitlich und unabhängig davon, ob zuerst das Feld „Auswahl“ oder das OP-Feld verwendet wird. Die automatische Zahlungsaufteilung ist dabei führend; separat gebuchte Auslagen werden berücksichtigt und der vorgeschlagene Zahlbetrag je Umsatzsteuersatz passend begrenzt. Auch bei mehreren Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen stimmen Zahlungs- und OP-Aufteilung nun überein, sodass die Buchung zuverlässig in den Stapel übernommen wird.
  • In der E-Eingangsrechnung wird nun zwischen dem vollständigen Rechnungsbetrag und dem tatsächlich fälligen Überweisungsbetrag unterschieden. Der Überweisungsbetrag kann separat erfasst werden und wird bei E-Rechnungen automatisch aus dem zahlbaren Betrag der Rechnung vorbelegt. Bei der Übergabe an die Dispodatei wird nun der Überweisungsbetrag verwendet, sodass abweichende Zahlbeträge – etwa nach Abzügen oder Teilzahlungen – vollständig berücksichtigt werden. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag bleibt dabei unverändert erhalten.
  • In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage AV EÜR) werden die Werte aus der AfA-Liste nun durchgängig kalenderjahresbezogen übernommen. Ein Vollabgang eines Inventars in einem Folgejahr wird ausschließlich in dessen eigenem Jahr berücksichtigt, sodass die Werte der Vorjahre unverändert erhalten bleiben.
  • In der AfA-Liste wird das Feld „Restwert / Erinnerungswert“ beim Bearbeiten eines Inventars nun automatisch geschützt, sobald das Inventar bereits einen Jahresabschluss durchlaufen hat. Der hinterlegte Wert bleibt dabei übersichtlich sichtbar. Für Inventare ohne durchlaufenen Jahresabschluss steht das Feld weiterhin zur Bearbeitung zur Verfügung. Das unterstützt eine konsistente Werteführung nach dem Jahresabschluss.

Fibu II

  • Im Buchen, Buchungskreis „Eingangsrechnung erfassen“ wird beim Start einer weiteren Erfassung über „anderen Buchungskreis starten“ die Anlagen-Auswahl nun stets leer angezeigt. Dadurch erhält jede Eingangsrechnung eindeutig ihre eigene, bewusst ausgewählte Anlage.
  • Werden im BK „Eingangsrechnung erfassen“ bereits erfasste und in den Stapel übergebene E-Rechnungen bearbeitet, ist der Rechnungsbetrag nun schreibgeschützt. Der aus der E-Rechnung übernommene Betrag bleibt damit erhalten.
  • Im Buchen, BK „Eingangsrechnung erfassen“ (Fibu II) wird die Gutschrifterfassung nun noch zuverlässiger unterstützt: Wird eine bereits erfasste Gutschrift erneut bearbeitet, bleiben Buchungsbetrag und Buchungsseite (Soll/Haben) erhalten, sodass die Journalbuchung durchgängig auf den vorgesehenen Seiten erfolgt. Wird die Buchungsseite von einer Gutschrift auf eine Rechnung (Haben) umgestellt, weist ein Hinweis darauf hin und die sofortige Verrechnung wird automatisch aufgehoben. Gutschriften und Rechnungen werden dadurch durchgängig übersichtlich und nachvollziehbar verarbeitet.

Lohn

  • Im Lohn wird die Kenntnisnahme des Hinweises „Befreiungsantrag von der euBP“ nun dauerhaft übernommen. Nachdem der Haken „Zur Kenntnis genommen“ gesetzt und bestätigt wurde, bleibt der Hinweis bei weiteren Programmaufrufen zuverlässig ausgeblendet. Das unterstützt einen reibungslosen Arbeitsablauf im Lohn.
  • Bei freiwillig gesetzlich versicherten Mitarbeitenden mit KV-Schlüssel 8 werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbestandteile sowie die Arbeitgeberzuschüsse nun auch dann vollständig und zuverlässig berechnet, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze ausschließlich durch Sonderzahlungen überschritten wird und das laufende Monatsentgelt unterhalb der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung berücksichtigt nun den hälftigen Zusatzbeitrag vollständig, und die Beitragsluft bei Sonderzahlungen wird zuverlässig ermittelt. Dadurch liefern sowohl reguläre Monatsabrechnungen als auch Abrechnungen mit Sonderzahlung durchgängig konsistente Ergebnisse.

Zahlungen

  • Die Homebanking-Schnittstelle wurde auf die DDBAC-Version 5.11.15 aktualisiert. Damit stehen in Fibu I/II und bei den Zahlungen die aktuellen Optimierungen für Überweisungen, EBICS, den Kontoimport sowie die Verarbeitung von CAMT-Kontoauszügen zur Verfügung.

Gebühren

E-Rechnung

  • Bei der Erstellung von E-Rechnungen (XRechnung und ZUGFeRD) aus der Rechnung RVG sowie der Notar Kostenrechnung (GNotKG) wird das Länderkennzeichen der Empfängeradresse nun zuverlässig ausgewertet. Für deutsche Empfänger – erkennbar am Länderkennzeichen „D“ oder an einem leeren Länderkennzeichen, das grundsätzlich als Deutschland gilt – genügt nun eine hinterlegte Steuernummer. Für Empfänger aus dem EU-Ausland und aus Drittländern erfolgt die Prüfung der Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID weiterhin wie vorgesehen. So werden deutsche Empfängeradressen mit Steuernummer nun einheitlich korrekt verarbeitet und die Rechnungserstellung verläuft zuverlässiger.

Kostenfestsetzungen

  • Im Kostenfestsetzungsantrag wird die beim Mandanten hinterlegte Vorsteuerabzugsberechtigung nun wieder zuverlässig berücksichtigt. Die Einstellung des ersten Mandanten der Akte wird automatisch vorbelegt und bleibt beim Wechsel zwischen den Seiten sowie bis zum Abschluss des Antrags erhalten. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten wird die Umsatzsteuer auf die Rechtsanwaltsgebühren ordnungsgemäß nicht zur Festsetzung beantragt; ohne Vorsteuerabzugsberechtigung wird die Umsatzsteuer weiterhin vollständig berücksichtigt. Eine manuelle Anpassung der Vorbelegung ist jederzeit möglich und bleibt bis zum Abschluss des Antrags erhalten.

Notar Kostenrechnung

  • Bei der Notar Kostenrechnung wird die Einstellung „In Aktenkonto speichern“ nun auch dann vollständig berücksichtigt, wenn als Rechnungsnummer „Ohne“ gewählt ist. Ist die Speicherung nicht aktiviert, erfolgt zuverlässig keine Buchung im Aktenkonto; ist sie aktiviert, wird die Buchung wie vorgesehen erzeugt. So bleibt Ihre getroffene Auswahl unabhängig von der Rechnungsnummer wirksam und unterstützt eine verlässliche Buchung im Aktenkonto – einheitlich in Finanzbuchhaltung I und II.

Rechnung RVG

  • Bei der Erstellung einer RVG-Rechnung wird in der Tatbestandssuche nun zuverlässig genau der Tatbestand in die Gebührentabelle übernommen, den Sie per Doppelklick auswählen – unabhängig davon, welcher Eintrag in der Trefferliste markiert ist. Ebenso übernehmen die Tasten ENTER und TAB den ausgewählten Tatbestand, und auch beim Ersetzen einer bereits erfassten Gebührenzeile wird der neu gewählte Tatbestand vollständig übernommen. So erfolgt die Auswahl der Tatbestände in allen Fällen eindeutig und komfortabel.
  • Im Formular RVG-Standard weist der Bereich zur außergerichtlichen Vertretung nun ausschließlich die aktuell gültige Geschäftsgebühr gemäß VV 2300–2303 aus. Veraltete Verweise auf VV 2400–2403 im Bereich der außergerichtlichen Vertretung wurden entfernt. Die Auswahl sowie die erzeugten Angaben nennen einheitlich die aktuellen Gebührennummern. Das unterstützt eine klare und fachlich verlässliche Darstellung bei der außergerichtlichen Vertretung.
  • Beim Erstellen einer Rechnung im Modul Rechnung RVG wird ein vorhandenes Gebührenguthaben aus dem Aktenkonto nun wieder automatisch in das Betragsfeld „Gebührenguthaben Aktenkonto“ übernommen. Das links angezeigte Gebührenguthaben fließt damit unmittelbar in die Rechnung ein und wird zuverlässig berücksichtigt. Ist kein Gebührenguthaben vorhanden, bleibt das Feld unverändert leer; andere Guthabenarten sind davon nicht betroffen.
  • Bei der Erstellung einer RVG-Rechnung wird die Anrechnung nach Nr. 4100 Abs. 2 VV RVG nun zuverlässig mit dem zutreffenden Betrag ausgewiesen. Ist wegen derselben Tat oder Handlung bereits eine Gebühr nach Nr. 5100 VV RVG entstanden, wird diese nun vollständig auf die Gebühr nach Nr. 4100 VV RVG angerechnet. Der Anrechnungsbetrag fließt in die Gebührenpositionen ein und wird in der Zwischensumme berücksichtigt – unabhängig von der Reihenfolge der Tatbestände. Liegt kein anzurechnender Fall vor, wird keine Anrechnung ausgewiesen. Das unterstützt eine korrekte und nachvollziehbare Rechnungsstellung nach RVG.

Mahnverfahren

Rechtsform UAB

  • Die Rechtsform UAB (Uždaroji akcinė bendrovė) steht nun im Adressfenster für Firmen über den Anredeschlüssel 4 – Firma zur Verfügung und wird bei der Erstellung von Mahnbescheiden für Mandanten und Gegner berücksichtigt. UAB wird auch erkannt, wenn der Zusatz bereits im Firmennamen steht; ist kein gesetzlicher Vertreter hinterlegt, wird für den Mahnbescheid automatisch ein Vertreter mit der Stellung Geschäftsführer ergänzt, ohne die gespeicherte Adresse zu verändern.

E-Mahnverfahren

  • Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid lässt sich im Mahnverfahren nun direkt aufrufen. Der gewohnte Ablauf steht Ihnen unmittelbar und ohne zusätzliche Einstellung zur Verfügung.

Extras

  • Die Funktion „RA-MICRO Quittung noch einmal drucken" steht im Mahnverfahren (E-Mahnverfahren / Extras) nun direkt in einer modernen, übersichtlichen Oberfläche zur Verfügung. Die Protokolle werden als PDF gespeichert und lassen sich unmittelbar in der Vorschau einsehen. Zusätzlich wird der Name der zugehörigen Quittungsdatei ausgewiesen, sodass auf einen Blick nachvollziehbar ist, ob der Antrag beim Gericht eingegangen ist. Bereits erstellte Quittungen bleiben vollständig erhalten.

Notariat

Urkundsgeschäfte/Beglaubigung

  • Bei der Erstellung einer Beglaubigung, die zunächst nur über eine Akte und noch ohne Urkundennummer angelegt wird, werden die in den Beglaubigungseintragungen vorhandenen Beteiligtenadressen nun vollständig berücksichtigt. Der Hinweis auf noch zu ergänzende Adressen erscheint nun gezielt nur dann, wenn tatsächlich Adressen zu ergänzen sind, und unterstützt so einen klareren Arbeitsablauf.

ERV – Beglaubigung/Signatur

  • Im Bereich ERV/Beglaubigung/Signatur wird die gewählte Spaltensortierung der Dokumentübersicht (z. B. nach Datum) nun gespeichert und beim erneuten Aufruf wiederhergestellt. Dadurch bleibt die bevorzugte Sortierung dauerhaft erhalten und unterstützt ein zügiges Wiederfinden der Dokumente.

ERV – Grundbuchverkehr

Im Grundbuchverkehr werden bereits an das E-Notarpostfach übermittelte Anträge nun vor einer nachträglichen Bearbeitung geschützt – analog zu den Nachrichten nach § 14 FamFG. Besteht Änderungsbedarf, wird komfortabel ein bearbeitbares und erneut versendbares Duplikat erstellt, sodass der übermittelte Antrag und sein Versandstand eindeutig nachvollziehbar bleiben.

Der elektronische Versand von Grundbuchanträgen an das Grundbuchamt Saarbrücken wird nun zuverlässig unterstützt. Die für den elektronischen Versand erforderlichen Verzeichnisangaben werden dabei automatisch berücksichtigt, sodass Grundbuchanträge an dieses Amt komfortabel und verlässlich übermittelt werden können.

Verwahrung

  • Beim Export des Verwahrungsverzeichnisses (VVZ) werden freie Eingaben von Hinterlegern oder Empfängern ohne Adressnummer nun als Organisation übergeben. Dadurch lässt sich der Export auch dann zuverlässig durchführen, wenn für eine freie Eingabe kein Geburtsdatum vorliegt.

Formulare – Veräußerungsanzeige

  • Bei der Erstellung einer Veräußerungsanzeige mit Urkundennummer werden nun die Beteiligten aus dem Urkundeneintrag übernommen; die zugehörige Aktennummer wird dabei informativ angezeigt. Wird die Anzeige nur mit einer Aktennummer erstellt, werden weiterhin die Beteiligten aus der Akte verwendet. So werden in beiden Fällen die passenden Beteiligten vollständig berücksichtigt.

ERV – Dokumente hinzufügen

  • Beim Hinzufügen von Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr wird die Beschreibung nun automatisch vorgeschlagen – bei Dokumenten aus der E-Akte anhand der hinterlegten Bemerkung, bei Dokumenten aus einem Ordner anhand des Dateinamens. Zusätzlich steht eine erweiterbare Auswahlliste mit häufig verwendeten Beschreibungen bereit, sodass sich die Beschreibung schnell auswählen, anpassen und um eigene Einträge ergänzen lässt. Das erleichtert die Erfassung und unterstützt einen zügigeren Arbeitsablauf.

ERV – E-Notarpostfach

  • Im E-Notarpostfach wird das Aktenzeichen des Empfängers (Notars) bei eingehenden Nachrichten nun in einer eigenen Spalte der Nachrichtenübersicht angezeigt. Dadurch ist das Aktenzeichen direkt in der Übersicht erkennbar, was das Auffinden und das Speichern von Anhängen erleichtert.

Urkundenliste

  • Historische Urkunden mit einem Datum vor dem 01.01.2022 werden nun in einer übersichtlichen, schreibgeschützten Ansicht geöffnet. So lassen sich die gespeicherten Daten dieser Urkunden zuverlässig einsehen, während Urkunden ab dem 01.01.2022 wie gewohnt bearbeitet werden können.

Allgemein

  • Das Anlegen eines neuen Notariats startet nun mit einer leeren, eigenständigen Datenbasis. Angaben eines zuvor geöffneten Notariats – etwa Adresse, Amtstätigkeits-ID, Anlagejahr und ERV-Angaben – werden dabei nicht mehr vorbelegt; das Feld „Passwort des Notars" bleibt bei der Neuanlage grundsätzlich leer. Fachlich vorgesehene zentrale Standardwerte wie der Vorschlag des Bundeslandes bleiben weiterhin erhalten, sodass ein neues Notariat sauber und zuverlässig angelegt werden kann.
  • Für die Prüfung eines möglichen Mitwirkungsverbots steht im Notariat nun gezielt die Kollisionsvorprüfung mit ihren Filteroptionen zur Verfügung. Sie ermöglicht eine übersichtlichere und gezieltere Prüfung als die frühere ungefilterte Übersicht.

eNoVA – Anteilsübertragung

  • Unter eNoVA steht mit der elektronischen Anteilsübertragung eine eigenständige Funktion neben der elektronischen Veräußerungsanzeige zur Verfügung. Über eine eigene Vorgangsübersicht lassen sich Anteilsübertragungen anlegen, bearbeiten, zwischenspeichern, erneut öffnen, in einer Zusammenfassung prüfen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die Bedienung orientiert sich an der gewohnten elektronischen Veräußerungsanzeige und unterstützt so einen durchgängigen elektronischen Rechtsverkehr im Notariat.
  • Für die elektronische Anteilsübertragung steht die neue Karteikarte „Gesellschaft" zur Verfügung. Dort werden die Gesellschaftsdaten (Stammdaten sowie getrennt die Anschrift der Gesellschaft und der Ort der Geschäftsleitung), der Umfang der Übertragung (übertragener Gesellschaftsanteil und Anteil am Gesellschaftsvermögen in Prozent) sowie die für die steuerliche Meldung relevante Beteiligungsstruktur übersichtlich erfasst. Eine Beteiligungsübersicht wird bei Bedarf automatisch als Pflichtangabe berücksichtigt und lässt sich als PDF-Dokument beifügen, sodass die Anzeige vollständig übermittelt werden kann.

eNoVA – Elektronische Veräußerungsanzeige

  • In der elektronischen Veräußerungsanzeige (eNoVA) werden die in den Feldern Rechtsvorgang und Grundbuchart ausgewählten Werte nun genau so an das Finanzamt übergeben, wie sie an der Oberfläche gewählt wurden. Die an das Finanzamt übermittelte XML-Datei enthält damit durchgängig den fachlich korrekten Wert für die getroffene Auswahl.
  • Bei der Erstellung einer elektronischen Veräußerungsanzeige (eNoVA) sowie einer elektronischen Anteilsübertragung wird ein in der zugehörigen Akte hinterlegtes Finanzamt (Korrespondenzkürzel „FA") nun automatisch als Vorschlag übernommen – sowohl bei der Erfassung über eine Urkunde mit zugehöriger Akte als auch bei der direkten Erfassung über eine Akte. Ein bereits eingetragenes Finanzamt bleibt erhalten, und der Vorschlag kann jederzeit geprüft und angepasst werden. Das vereinfacht die Erfassung – analog zum bewährten Vorschlag des Registergerichts in der Registeranmeldung.
  • In der elektronischen Veräußerungsanzeige (eNoVA) lassen sich Miteigentumsanteile im Bereich „Grundstück" nun auch dann vollständig erfassen und übermitteln, wenn der Nenner fünf- oder mehrstellig ist (z. B. 156/10200). Für diese Fälle steht ein zusätzliches Freitextfeld zur Verfügung; die Angabe wird über die vorgesehene Zusatzinformation „Miteigentumsanteil" an das Finanzamt übermittelt. Das bewährte Bruchformat bleibt für die üblichen Anteile weiterhin bevorzugt.
  • Beim Start der elektronischen Veräußerungsanzeige (eNoVA) wird die hinterlegte Notar-Adresse nun auch dann vollständig erkannt, wenn die Hausnummer einen durch ein Leerzeichen abgetrennten Buchstabenzusatz enthält (z. B. „Washingtonplatz 3 a"). Die Veräußerungsanzeige startet damit in diesen Fällen zuverlässig. Die bewährten Schreibweisen ohne Zusatz („3") und ohne Leerzeichen („3a") werden weiterhin unterstützt.
  • Bei der Korrektur einer elektronischen Veräußerungsanzeige wird die nachträglich eingetretene Rechtswirksamkeit nun vollständig unterstützt. Je nach Grund werden die passenden Datumsfelder – „Datum der Genehmigung" sowie „Datum des Eintritts der Bedingung" – nun dynamisch angezeigt und bei Vorliegen beider Gründe auch gemeinsam berücksichtigt. Die ursprünglich hinterlegten Gründe bleiben in der Korrektur erhalten, sodass sich der Zeitpunkt der eingetretenen Rechtswirksamkeit nun nachvollziehbar und verlässlich erfassen und an die Finanzverwaltung übermitteln lässt.
  • In der elektronischen Veräußerungsanzeige (eNoVA) werden die Eingaben im Reiter „Beteiligte" beim Klick auf „Übernehmen" nun auf die vom Finanzamt zugelassenen Zeichen geprüft. Enthält ein Feld – etwa eine aus der Adresse übernommene Telefonnummer mit einem Zusatz wie „(dienstl.)" – ein nicht zulässiges Zeichen, wird dies unmittelbar an der betreffenden Eingabe mit einem roten „i" und einem verständlichen Hinweis angezeigt. So lassen sich die Angaben bereits vor der Übermittlung berücksichtigen, und die Veräußerungsanzeige kann zuverlässig an das Finanzamt übermittelt werden. Für Telefonnummern sind dabei ausschließlich Ziffern sowie die Zeichen +, -, /, Klammern und Leerzeichen vorgesehen.
  • In der elektronischen Veräußerungsanzeige (eNoVA) lässt sich im Bereich „Grundstück“ ein Miteigentumsanteil nun auch ohne Angabe von Sondereigentum vollständig erfassen, speichern und übermitteln; die Angabe des Sondereigentums ist damit eine freiwillige Ergänzung. Für das Sondereigentum steht ein einziges Eingabefeld zur Verfügung, in dem wahlweise einer der Werte „Garage“, „Tiefgarage“ oder „Stellplatz“ ausgewählt oder ein eigener Freitext (bis 100 Zeichen) eingegeben werden kann. So lassen sich die Angaben zum Grundbesitz flexibel und passgenau erfassen und zuverlässig an das Finanzamt übermitteln.

ERV – Nachricht nach § 14b FamFG

  • Beim Erstellen einer neuen Nachricht nach § 14b FamFG wird das Empfängergericht nun bereits beim ersten Ändern und Bestätigen der Adressnummer zuverlässig übernommen. Sind in der Akte mehrere Gerichte hinterlegt, lässt sich das gewünschte Gericht so unmittelbar auswählen; Anzeige und übernommener Empfänger stimmen durchgängig überein.
  • Beim Erstellen von Nachrichten nach § 14b FamFG im elektronischen Rechtsverkehr wird ein aus MS Office eingefügter Gedankenstrich („–") in den Feldern „Bezeichnung der Parteien" und „Gegenstand des Verfahrens" nun automatisch in einen einfachen Bindestrich („-") umgewandelt. Dadurch lassen sich die Nachrichten zuverlässig speichern und an das E-Notarpostfach übergeben. Die Umwandlung wird für alle aktuell erstellten XJustiz-Nachrichten unterstützt; ein bereits einfacher Bindestrich und der übrige Text bleiben unverändert.
  • Beim Duplizieren einer bereits gesendeten Nachricht nach § 14b FamFG im elektronischen Rechtsverkehr erhält das Duplikat nun eine eigene, eindeutige Nachrichtenkennung. Original und Duplikat werden dadurch nach dem Senden als zwei getrennte Nachrichten im E-Notarpostfach geführt, und die ursprüngliche Nachricht bleibt vollständig erhalten. Das Duplikat beginnt als neue, noch nicht versendete Nachricht; die fachlichen Angaben wie Empfänger und Aktenzeichen werden übernommen.

Kollisionsvorprüfung

  • Die Kollisionsvorprüfung berücksichtigt nun gezielt, ob die Kanzlei mit mehreren Standorten arbeitet. Der standortübergreifende Datenaustausch für die überörtliche Kollisionsvorprüfung erfolgt nun ausschließlich dann, wenn tatsächlich mehrere Standorte eingerichtet sind. Bei ausschließlich lokaler Nutzung werden keine unnötigen Austauschdaten mehr vorgehalten und bereits vorhandene Bestände automatisch bereinigt. Das sorgt für eine schlankere Datenhaltung und unterstützt einen zuverlässigen Betrieb der Kollisionsvorprüfung.

Online Services

Anfragefenster

  • Das Anfragefenster der Online-Recherchen wurde aufgeräumt und übersichtlicher gestaltet. Die nicht mehr verfügbaren ABIS-Dienste „Umzugsdatenbank" und „Adress-Formprüfung" wurden aus dem Anfragefenster entfernt. Die verbleibenden Online-Recherchen werden nun gleichmäßig und alphabetisch in vier Spalten dargestellt und sind dadurch schneller auffindbar.

Schriftverkehr

Word-Schnittstelle

  • Die Steuerungsfläche zum Aufnehmen von Sprachnachrichten mit RA-Sclip steht in der P-Version nun wieder zuverlässig zur Verfügung.
  • Der direkte E-Versand aus Word – etwa an beA – wurde stabilisiert: Das Dokument wird vorbereitet, gespeichert und anschließend vollständig in der E-Akte abgelegt sowie an den E-Versand übergeben. Der Ablauf bleibt auch bei noch nicht gespeicherten Dokumenten, im Kompatibilitätsmodus bzw. bei RTF-basierten Dokumenten und bei mehreren gleichzeitig geöffneten Word-Dokumenten zuverlässig, sodass Word geöffnet bleibt und der erfasste Text erhalten bleibt.
  • Im Dialog „Schnittstelle Word zu DictaNet" wird im Beteiligtenbaum hinter Behörden und Gerichten nun wieder das in den Aktenstammdaten hinterlegte Aktenzeichen angezeigt. Dadurch lassen sich mehrere Beteiligte desselben Gerichts anhand ihrer unterschiedlichen Aktenzeichen eindeutig unterscheiden und zuverlässig auswählen. Ist zu einem Beteiligten kein Aktenzeichen hinterlegt, wird der Eintrag weiterhin ohne Zusatz angezeigt.
  • Bei Akten auf SQL Server gibt der Briefkopf-Platzhalter $10s die Aktenkurzbezeichnung nun einheitlich wie $10 aus: Wird im Betreff ein Rubrum (z. B. *rub1) verwendet, erscheint die Aktenbezeichnung im Schreiben nur noch einmal, da sie bereits im Rubrum enthalten ist. Ohne Rubrum steht über $10s weiterhin die vollständige, ungekürzte Aktenkurzbezeichnung zur Verfügung.
  • Beim E-Versand aus Word wird eine als Vorschlag hinterlegte Rubrik nun bereits im Versanddialog vollständig übernommen: Die Rubrik wird mit ihrer hinterlegten Farbe angezeigt, ohne dass die Auswahlliste geöffnet werden muss, und das Dokument wird beim Versand mit genau dieser Rubrik in der E-Akte gespeichert.

Termine/Fristen

Kalender 3.2

  • Im Kalender 3.2 können zu einem Termin Fahrzeiten für Hin- und Rückfahrt erfasst und im Kalender dargestellt werden. Die Fahrzeiten werden gemeinsam mit dem Termin verwaltet und bei der Synchronisation berücksichtigt.
  • Beim Bearbeiten einer bestehenden täglichen Terminserie wird eine Änderung des Wiederholungsabstands „Whd. alle“ (z. B. von 1 auf 2 Tage) nun zuverlässig als Änderung erkannt. Die Speichern-Funktionen (Diskette und Haken) stehen daraufhin zur Verfügung, sodass der angepasste Wiederholungsabstand gespeichert und beim erneuten Öffnen der Terminserie berücksichtigt wird.
  • Im Kalender 3.2 wird die Einstellung „Akten-SB bei Aktennummerneingabe" nun auch berücksichtigt, wenn die Terminmaske über „Termine zur Akte" oder die Tagesübersicht geöffnet wird. Bei einem neuen Termin mit hinterlegter Akte wird dadurch der Hauptkalender des Akten-Sachbearbeiters zuverlässig vorgeschlagen und unterstützt eine einheitliche Zuordnung der Termine.
  • Bei der Synchronisation des Kalenders 3.2 mit Outlook 365 werden gleichlautende Fristen mit identischem Fristablaufdatum und gleicher Bemerkung nun zuverlässig unterschieden und dauerhaft dem jeweils richtigen Outlook-Element zugeordnet. Dies gilt auch dann, wenn sich die Fristen durch einen abweichenden Fristbeginn oder ein unterschiedliches gerichtliches Aktenzeichen unterscheiden. Erledigte oder gelöschte Fristen werden beim Abgleich nun korrekt berücksichtigt, sodass eine weiterhin offene Frist unverändert bestehen bleibt und die Synchronisation stabil arbeitet.
  • Im Kalender 3.2 wird ein verlegter Termin, dessen neuer Zieltermin anschließend gelöscht wurde, nun eindeutig gekennzeichnet: Der Hinweis „Verlegt auf …“ wird konsistent um den Zusatz „(gelöscht)“ ergänzt. Die Kennzeichnung erscheint einheitlich im Kalendergrid, im Tooltip und im geöffneten Ursprungstermin und wird auch bei einer Verlegung in einen anderen Kalender berücksichtigt. Zusätzlich richtet sich die Sichtbarkeit des Ursprungstermins nun nach der jeweiligen Einstellung zur Anzeige gelöschter Termine bzw. gelöschter Gerichtstermine.
  • Beim Verlegen eines Termins auf ein zurückliegendes Datum erscheint im Kalender 3.2 nun der bekannte Hinweis „Termin liegt in der Vergangenheit! Trotzdem speichern?" mit einer Ja/Nein-Entscheidung. So lässt sich die Verlegung bewusst bestätigen oder abbrechen. Der Hinweis wird auch dann angezeigt, wenn der gewählte Zeitpunkt zusätzlich in eine Sperrzeit fällt, sodass Terminverlegungen einheitlich und nachvollziehbar bleiben.

Zwangsvollstreckung

ZV-Formulare

  • In den ZV-Formularen stehen nun zusätzliche Informationshinweise (I-Hinweise) zur Verfügung: Im Karteireiter „Allgemein“ erläutert ein Info-Symbol die Auswahl „Unterordner E-Akte“, im Karteireiter „Übersendungsanschreiben“ die Auswahl „Betreff“. Die Hinweise erklären auf einen Blick, unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Auswahl bereitsteht, und erleichtern so die Bedienung der Formulare.
  • Wird eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme in einer Forderungsakte mit mehreren Schuldnern nur gegen einen Teil der Schuldner geführt und das RA-MICRO Forderungskonto beigefügt, wird ein nicht betroffener Schuldner mit „N.N." ausgewiesen. Für diesen Schuldner wird der hinterlegte Gegnerbevollmächtigte nun ebenfalls nicht mehr aufgeführt. Dies gilt einheitlich für die betroffenen ZV-Maßnahmen einschließlich der ZV-Formulare und sorgt für eine konsistente, klar nachvollziehbare Ausweisung im Forderungskonto.
  • In den ZV-Formularen bleibt die gewählte Ausgabeart – beispielsweise „E-Versand“ – nun auch dann sichtbar ausgewählt, wenn bei der Akteneingabe zunächst kein Forderungskonto vorhanden ist, ein Forderungskonto mit Stammdaten angelegt und anschließend der Hinweis zum Forderungskonto ohne Buchungen bestätigt wird. Die Darstellung des Auswahlfeldes entspricht damit jederzeit der tatsächlich wirksamen Ausgabeart und unterstützt eine klar nachvollziehbare Bedienung der Formulare.

ZV-PfÜB

  • Im ZV-PfÜB können im Block „V. Dynamisierte Unterhaltsrente“ der monatliche Zahlbetrag des Unterhalts und der Zeitraum nun in allen drei Altersstufen unabhängig voneinander erfasst werden. Die Eingaben stehen unabhängig von der Option „abzüglich sonstiger kindbezogener Leistungen“ zur Verfügung und unterstützen eine vollständige und flexible Erfassung der dynamisierten Unterhaltsrente.
  • Im ZV-PfÜB kann bei abgewählter Option „RA-Gebühren berechnen“ ein Antrag nun auch dann erstellt werden, wenn ausschließlich ein Betrag für bisherige Vollstreckungskosten erfasst ist. Diese Angabe wird von der Plausibilitätsprüfung nun als ausreichende Grundlage für die Antragserstellung berücksichtigt und unterstützt einen flexibleren Arbeitsablauf.

Titeleditor

  • Ein im Titeleditor erfasster sonstiger Titel wird nun vollständig in die ZV-Formulare übernommen. Im ZVA ist dabei „Sonstige“ ausgewählt und unter „Art“ steht die komplette Eingabe – auch dann, wenn der sonstige Titel ein Wort enthält, das ebenfalls in der Titelliste vorkommt (z. B. „2. Ausfertigung der Urkunde“).
  • Für die Bezeichnung eines sonstigen Titels steht nun einheitlich eine maximale Länge von 50 Zeichen zur Verfügung – im Titeleditor über die Foko-Stammdaten sowie bei der manuellen Eingabe im Zwangsvollstreckungsauftrag, im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und in der Durchsuchungsanordnung. Bezeichnungen mit genau 50 Zeichen werden dabei vollständig übernommen. Das sorgt für eine einheitliche und übersichtliche Erfassung sonstiger Titel über alle betroffenen Eingabemöglichkeiten hinweg.

Foko an Dritte

  • Beim E-Versand von Foko an Dritte wird der Text der E-Mail nun automatisch passend zum Empfänger gewählt: An Dritte lautet der Bodytext „beigefügtes Schreiben nebst Forderungskonto erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme.“, an den Mandanten „beigefügte Unterlagen erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme.“
  • In der Funktion „Foko an Dritte senden“ stehen die Druckereinstellungen nun auch im Datenpool zur Verfügung. Die Toolbar mit den Druckereinstellungen wird angezeigt, sobald die Maßnahme initialisiert wurde, sodass die vorgesehenen Einstellungen unmittelbar verwendet werden können. Bestätigte Änderungen werden dauerhaft gespeichert und beim Ausdruck berücksichtigt.
  • Beim Schreiben „Foko an Dritte senden“ werden nun durchgängig die in der Zwangsvollstreckung hinterlegten Einstellungen für Schriftart und Schriftgröße verwendet – für das gesamte Schreiben einschließlich des Forderungskontos. Formatierungen einer bereits geöffneten Seite der Kanzlei-Textverarbeitung, etwa eine abweichende Schriftart, Schriftgröße oder ein geänderter Zeilenabstand, wirken sich nicht mehr auf das erzeugte Schreiben aus. So bleibt insbesondere das Forderungskonto übersichtlich dargestellt.

Foko buchen

  • Im Forderungskonto wird beim Buchen laufender Hauptforderungen der manuell eingegebene Buchungstext verwendet. Eine im Titeleditor bei der Titelart 'Sonstiger' hinterlegte Titelbezeichnung – auch mit einer führenden Nummerierung wie '1.' – wirkt sich nicht auf den Buchungstext einer laufenden Hauptforderung aus. So bleibt der gewünschte Buchungstext, etwa 'Unterhalt', erhalten.

Forderungssachen importieren

  • Beim Import über „Forderungssachen importieren" wird das erzeugte Protokoll nach der Aktenanlage nun wieder zuverlässig in der Protokoll-Vorschau angezeigt und kann dort unmittelbar eingesehen werden. Dies gilt für die Importwege „Import1" und „ExcelCSV". Beim Wechsel zwischen mehreren Protokollen wird jeweils das ausgewählte Dokument angezeigt, sodass sich die Protokolle direkt nach dem Import bequem prüfen lassen.

ZV-Maßnahmen

  • Bei der Übergabe der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen „Zustellungsauftrag und vorläufiges Zahlungsverbot“ (über ZV-PfÜB), „Übersendungsanschreiben Mandant“ sowie „Foko an Dritte senden“ als Briefdatei an die bevorzugte Textverarbeitung (Word/KTV) wird nun bereits bei der Übergabe eine Dateinummer vergeben und im Briefkopf ausgewiesen. Die vergebene Dateinummer steht damit sowohl im übergebenen Dokument als auch im zugehörigen Dokument der E-Akte einheitlich zur Verfügung und unterstützt eine durchgängig nachvollziehbare Zuordnung der Schreiben.
  • Bei der Übergabe einer Briefdatei aus den .NET-Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an die bevorzugte Textverarbeitung (Word/KTV) wird das Diktatzeichen im Briefkopf nun zuverlässig mit dem Diktatzeichen des angemeldeten Benutzers ausgewiesen. Ist kein Diktatzeichen hinterlegt, bleibt die Stelle bewusst leer. Druckdatum und die übrigen Briefkopfangaben werden davon unabhängig weiterhin vollständig ausgegeben. Das sorgt für eine einheitliche und nachvollziehbare Darstellung des Briefkopfs.

Möchten Sie sich für die neueste Aktualisierung freischalten lassen, um von den aktuellen Funktionen und Fehleranpassungen zu profitieren?
Dann tragen Sie Ihre RA-MICRO Online (RMO) Kundendaten einfach in dieses Formular ein.

Nach 15 Minuten prüfen Sie bitte in RA-MICRO in der Funktion Online Aktualisierungen auf eine neue Version.

Falls Sie Ihre RMO Kundendaten nicht kennen, können Sie diese aus der RA-MICRO Benutzerverwaltung entnehmen.

RA-MICRO Benutzerverwaltung

Programmversionen