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Version 2026.06 (2026.06.004)

25.06.2026

FiBu

Fibu I

  • Im EÜR-Formular 2025 wird die in Zeile 6 erfasste Bezeichnung der Art des Betriebs (z. B. „Anwaltskanzlei“) nun dauerhaft gespeichert.  
  • Nach dem Speichern, Schließen und erneuten Öffnen des Formulars steht die hinterlegte Bezeichnung wieder vollständig zur Verfügung, sodass die Angabe einmalig erfasst und zuverlässig erhalten bleibt. 
  • In der Anlage AV EÜR lässt sich ein hinterlegtes Konto nun auch dann wieder entfernen, wenn nur ein einziges Konto im Konto-Feld ausgewählt ist.  
  • Die Abwahl wird zuverlässig als Änderung übernommen, das Konto-Feld bleibt nach dem Speichern leer und zugehörige AfA-Angaben werden einheitlich mit zurückgesetzt.  
  • Zugeordnete Erlöskonten aus den Zeilen 19 und 21 werden bei der Umsatzsteuer-Ermittlung in Zeile 17 nun vollständig berücksichtigt.  
  • Die vereinnahmte Umsatzsteuer wird damit einheitlich und vollständig ausgewiesen, und abhängige Werte – etwa die Summe der Betriebseinnahmen – werden bei Änderungen an den zugeordneten Konten automatisch aktualisiert. 
  • Vorhandene Kontenzuordnungen aus dem Vorjahr werden nun zuverlässig übernommen. Liegt die benötigte Zuordnungsdatei im Datenpool noch nicht vor, wird der vorhandene Stand aus dem Hauptpool automatisch berücksichtigt. So stehen die Kontenzuordnungen ohne erneute manuelle Pflege zur Verfügung, und bereits gepflegte Zuordnungen bleiben vollständig erhalten. 
  • Im EÜR-Formular 2025 stehen die Datumsfelder für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr nun frei zur Verfügung. Bei einem regulären Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12. bleibt die Zeile gemäß Vorgabe ELSTER leer; liegt ein abweichender Zeitraum vor, können die Angaben bequem und eigenverantwortlich eingetragen werden.  
  • Die Übernahme der Werte aus der AfA-Liste in das EÜR-Formular wurde optimiert.  
  • Zugänge eines im Formularjahr angeschafften Wirtschaftsguts werden nun auch nach Durchführung des AfA-Jahresabschlusses vollständig in das EÜR-Formular übernommen und in der passenden Anlagegruppe (z. B. Büroausstattung) ausgewiesen. Die abhängigen Werte wie AfA und Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums bleiben dabei rechnerisch korrekt und unterstützen eine verlässliche ELSTER-Plausibilitätsprüfung. 

 

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