Es konnte vorkommen, dass ein Posteingangsfach nicht geladen werden konnte, wenn sich darin auf Explorer-Ebene versteckte Systemdateien oder technisch nicht einlesbare Dateien befanden. Dieses Programmverhalten wurde behoben, der Inhalt des betroffenen Posteingangsfachs wird nun wieder korrekt geladen und angezeigt.
Gebühren
Rechnung RVG
Bei der Kombination aus Nr. 3100 VV RVG selbstständiges Beweisverfahren und Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG wird die Obergrenze nach § 15 Abs. 3 RVG nun vollständig berücksichtigt. Die Gebührenberechnung weist die vorgesehenen Werte einheitlich aus und unterstützt eine verlässliche RVG-Abrechnung.