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Version 2026.08 (2026.08.003)

25.08.2026

Gebühren

E-Rechnung

  • Die Erstellung von ZUGFeRD-Rechnungen wurde für Rechnungen mit sehr kleinem Nettobetrag optimiert. Auch wenn die Umsatzsteuer rechnerisch auf 0,00 € gerundet wird, enthält die erzeugte E-Rechnung nun eine vollständige Umsatzsteuer-Aufschlüsselung im XML. Dadurch bestehen die Rechnungen die ZUGFeRD-Prüfung zuverlässig und stehen als gültige E-Rechnungen zur Verfügung.

Korrekturrechnung

  • Die Erstellung von Korrekturrechnungen zu Rechnungen mit Honorarauslagen auf einem separaten Erlöskonto wurde bei aktiver Sozienaufteilung überarbeitet. Die Honorarauslagen werden nun einheitlich wie in der ursprünglichen Rechnung berücksichtigt; die Korrekturrechnung bildet die zugrunde liegende Rechnung vollständig ab und gleicht sie zuverlässig aus.

Kostenfestsetzungsantrag

  • Bei Kostenfestsetzungsanträgen wird das Gerichtsaktenzeichen nun zuverlässig aus der 1. Betreffzeile des in der Beteiligtenauswahl gewählten Beteiligten übernommen. Auch wenn mehrere Beteiligte dieselbe Adresse besitzen, wird nun genau der ausgewählte Beteiligte berücksichtigt – das unterstützt eine verlässliche und eindeutige Übernahme des Gerichtsaktenzeichens in den Antrag.

Notar-Kostenrechnung

  • Die Notar-Kostenrechnung nach dem GNotKG kann die Quote nun direkt im Rechnungstext ausweisen. Über eine neue Einstellung unter „Gebühren / Kosten“ lässt sich wählen, ob die Quote vor oder nach dem Gebührentatbestand angezeigt wird. So wird die zugrunde liegende Quote für Mandantinnen und Mandanten transparent und übersichtlich dargestellt.
  • Im Auslagen-Fenster der Notar-Kostenrechnung nutzt die Spalte „Bezeichnung“ beim Vergrößern des Fensters nun den zusätzlichen Platz. Längere Bezeichnungstexte werden dadurch vollständig angezeigt, während die übrigen Spalten ihre Breite behalten – das sorgt für eine bessere Übersicht bei der Erfassung von Auslagen.
  • Beim Übergeben einer Notar-Kostenrechnung an die Textverarbeitung (Word) wird nun kein Aktenretent mehr gedruckt. Die Einstellung „Aktenretent bei E-Versand drucken“ wirkt gezielt beim Versand über Senden (Outlook), E-Brief und E-Versand und sorgt dort für einen zuverlässigen Aktenretent-Druck. Das Verhalten ist für alle Notar-Kostenrechnungen einheitlich.

Rechnung RVG

  • Bei der Erstellung einer RVG-Rechnung wird die Anrechnung der Gebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG auf die Geschäftsgebühr Nr. 2303 VV RVG nun zuverlässig unterstützt. Sobald beide Gebührentatbestände zusammentreffen, bietet RA-MICRO die Auswahl der Anrechnung – „voll“, „keine“, „Prozent“ oder „Betrag“ – an und übernimmt das Ergebnis vollständig in Gebührenliste, Zwischensummen und Endrechnung, mit passender Zitierung und einheitlich über die Gebührentabellen hinweg. Das unterstützt eine korrekte und komfortable Rechnungsstellung nach RVG.
  • In Rechnungen und Kostenfestsetzungsanträgen auf Basis der Gebührentabelle RVG wird die Tatbestandsauswahl nun übersichtlicher dargestellt: Die Auswahl zum Wechsel der Gebührentabelle wird nur noch angezeigt, wenn ein Tabellenwechsel tatsächlich in Betracht kommt. Bei der Gebührentabelle RVG entfällt diese Auswahl, sodass die Ansicht klarer und aufgeräumter ist. Bei den übrigen Gebührentabellen steht die Auswahl unverändert zur Verfügung. Dies gilt ebenso für die Rechnung Fam.
  • Im Formular RVG-Standard weist der Bereich zur außergerichtlichen Vertretung nun ausschließlich die aktuell gültige Geschäftsgebühr gemäß VV 2300–2303 aus. Die Auswahl sowie die erzeugten Angaben nennen einheitlich die aktuellen Gebührennummern, und das PKH-Formular HKR 120a wurde auf den aktuellen amtlichen Stand gebracht. Das unterstützt eine klare und fachlich verlässliche Darstellung bei der außergerichtlichen Vertretung.
  • Bei der Erstellung einer RVG-Rechnung wird in der Tatbestandssuche nun zuverlässig genau der Tatbestand in die Gebührentabelle übernommen, den Sie per Doppelklick auswählen – unabhängig davon, welcher Eintrag in der Trefferliste markiert ist. Ebenso übernehmen die Tasten ENTER und TAB den ausgewählten Tatbestand, und auch beim Ersetzen einer bereits erfassten Gebührenzeile wird der neu gewählte Tatbestand vollständig übernommen. So erfolgt die Auswahl der Tatbestände in allen Fällen eindeutig und komfortabel.

Rechnung ZV

  • Bei Rechnungsempfängern in einem EU-Mitgliedsland wird in der Rechnung ZV nun keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen; stattdessen erscheint der Hinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge). Die Umsatzsteuerbehandlung erfolgt damit einheitlich zur Rechnung RVG und unterstützt eine korrekte Rechnungsstellung bei Auslandsbezug.

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