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ZV-PfÜB: Neues Formular Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

von RAin Tessa Kähne | 09.09.2024

Neu:

Die Funktion ZV-PfÜB wurde an das ab dem 01.09.2024 laut Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16. Dezember 2022 ausschließlich zu nutzende Formular für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angepasst.

Zweck:

Die Funktionalität bildet den nunmehr vom Verordnungsgeber eingeführten, agilen Formularaufbau ab. Formularbestandteile wurden duplizierbar bzw. erweiterbar gestaltet und vermeiden so Anlagen und fördern die Übersichtlichkeit. Dabei wurde sich an den Ausfüllhinweisen des Verordnungsgebers orientiert.

Funktion:

Die Oberfläche der Eingabefenster bildet die Inhalte der Formulare weitgehend identisch ab, um die Wiedererkennung und eine schnellstmögliche Einarbeitung zu gewährleisten.

 

i-Hinweise  führen durch das Programm bzw. bilden Ausfüllhinweise des Verordnungsgebers ab.

Über die Modulauswahl lässt sich die Ansicht, auf die für die individuelle Bearbeitung ausschließlich relevanten Formularbestandteile reduzieren.

Bei mehreren Gläubigern und Schuldnern können die Daten der verschiedenen Beteiligten über eine Auswahlmaske zur Ansicht gebracht werden:

Verschiedene Module, wie z. B. die Module A und B - welche die Beteiligtendaten beinhalten - werden automatisch, abhängig von den zum Forderungskonto hinterlegten und in der Funktion nicht abgewählten Beteiligten vervielfältigt.

Andere laut Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung duplizierbare Formularbestandteile können über Plusbuttons vervielfältigt bzw. über Minusbuttons wieder reduziert werden.

Über eine Zuordnungsmaske unter Modul D sind die Drittschuldner zu wählen und den verschiedenen Anträgen und Schuldnern zuzuordnen. Entsprechend werden die nachfolgenden Anträge vervielfältigt.

Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Forderungsaufstellung(en) zu legen:

Aus datentechnischen Gründen werden alle Buchungen des Forderungskontos in die erste Forderungsaufstellung als Vorschlagswerte übernommen. Alle Einträge können manuell angepasst werden.

Soweit es weiterer Forderungsaufstellungen bedarf, besteht die Möglichkeit sämtliche Forderungspositionen über den  Plusbutton zu erweitern oder in eine andere Forderungsaufstellung zu verschieben.

Bereits bei Erstellung des Vollstreckungsauftrages kann über den neu eingefügten  Vorschaubutton, das zu erzeugende Formular angezeigt werden.

Gebührenberechnung und –buchung sowie die Speicherung in die E-Akte folgen gewohnter Verfahrensweise.

Das erstellte Formular kann als PDF-Datei an den RA-MICRO beA-Postausgang zur Übermittlung via beA übergeben oder gedruckt werden.

Da die aktuellen Formulare in ihrer Systematik von den bisherigen und noch bis zum 31.08.2024 gültigen Formularen abweichen, ist es nicht möglich, bisher erstellte Entwürfe in die neuen Formulare zu übertragen. Bereits erstellte Entwürfe sollten unter der bisherigen Funktion bis zum Ende der Übergangsfrist am 30.08.2024 ausgefertigt werden.

Die Entwurfs-Funktion für die neuen Formulare befindet sich derzeit noch in Vorbereitung.

Verfügbar ab Version 2024.09.001

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