Menu
RA-MICRO Logo

Zwangsvollstreckung und Mahnverfahren – Anpassungen aufgrund KostBRÄG

von RAin Tessa Kähne | 28.05.2025

Neu: 

In den Funktionen Foko buchen, den ZV-Maßnahmen und dem Mahnverfahren werden ab dem 01.06.2025 bei der Gebührenberechnung die neuen, mit dem KostBRÄG eingeführten Gebührenwerte berücksichtigt. 

Zweck: 

Anpassung an die gesetzlichen Änderungen im Gebührenrecht gemäß KostBRÄG.  

Funktion:   

Foko buchen 

Bei der Buchung von Rechtsanwaltsgebühren (Buchungsarten 2) werden je nach eingegebenem Buchungsdatum die Gebühren nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührentabelle berechnet. 

ZV-Maßnahmen 

In den ZV-Maßnahmen besteht die Wahl-Möglichkeit zwischen der aktuellen und der letzten Gebührentabelle. Der Vorschlag orientiert sich immer am Maßnahmendatum. 

Mahnverfahren 

Die Gebührenbuchung bei Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids orientiert sich am Auftragsdatum, welches automatisch entweder nach dem Datum des Mahnschreibens oder (soweit keine Gebühr für ein Mahnschreiben gebucht wurde) dem Aktenanlagedatum richtet. 

Die Verwendung der einschlägigen Gebührentabelle zur Berechnung bei Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids orientiert sich am Datum der Mahnantragserstellung. 

Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren 

Im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren werden die Gebühren nach dem eingegebenen Antragsdatum bei Erstellung eines Antrags auf Erlass eines arbeitsgerichtlichen Mahnbescheids berechnet. 

Verfügbar ab Version 2025.05.003

Aktuelle Hinweise