von RAin Tessa Kähne | 28.05.2025
Neu:
In den Funktionen Foko buchen, den ZV-Maßnahmen und dem Mahnverfahren werden ab dem 01.06.2025 bei der Gebührenberechnung die neuen, mit dem KostBRÄG eingeführten Gebührenwerte berücksichtigt.
Zweck:
Anpassung an die gesetzlichen Änderungen im Gebührenrecht gemäß KostBRÄG.
Funktion:
Foko buchen
Bei der Buchung von Rechtsanwaltsgebühren (Buchungsarten 2) werden je nach eingegebenem Buchungsdatum die Gebühren nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührentabelle berechnet.
ZV-Maßnahmen
In den ZV-Maßnahmen besteht die Wahl-Möglichkeit zwischen der aktuellen und der letzten Gebührentabelle. Der Vorschlag orientiert sich immer am Maßnahmendatum.

Mahnverfahren
Die Gebührenbuchung bei Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids orientiert sich am Auftragsdatum, welches automatisch entweder nach dem Datum des Mahnschreibens oder (soweit keine Gebühr für ein Mahnschreiben gebucht wurde) dem Aktenanlagedatum richtet.

Die Verwendung der einschlägigen Gebührentabelle zur Berechnung bei Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids orientiert sich am Datum der Mahnantragserstellung.
Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren
Im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren werden die Gebühren nach dem eingegebenen Antragsdatum bei Erstellung eines Antrags auf Erlass eines arbeitsgerichtlichen Mahnbescheids berechnet.
Verfügbar ab Version 2025.05.003