von RAin Tessa Kähne | 09.04.2025
Neu:
In den ZV-Einstellungen und den Ansichtsoptionen des Forderungskontos wurde die Option “Bevollmächtigter des Schuldners” eingeführt.
Zweck:
Zur Unterstützung von Kanzleiabläufen.
Funktion:
In der Funktion Foko-Fenster kann die Ansichtsoption „Bevollmächtigter des Schuldners“ für das gerade geöffnete Forderungskonto gewählt werden:
In den ZV-Einstellungen sorgt die Wahl der neuen Einstellung
„Zinsberechnungsmethode“
für den generellen Ausweis des Schuldnerbevollmächtigten bei Ausgabe aller Forderungskonten:
In den Ansichtsoptionen, kann dann der Ausweis temporär abgewählt werden.
Der Ausweis der des Schuldnerbevollmächtigten erfolgt analog zur Bevollmächtigten des Gläubigers.
Verfügbar ab Version 2025.04.001