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ZV-Einstellungen – Ausweis der Zinsberechnungsmethode

von RAin Tessa Kähne | 09.04.2025

Neu: 

In den ZV-Einstellungen und den Ansichtsoptionen des Forderungskontos wurde die Option “Zinsberechnungsmethode” eingeführt. 

Zweck: 

Der Ausweis der verwendeten Zinsberechnungsmethode führt zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der geltend gemachten Forderung. 

Funktion: 

In der Funktion Foko-Fenster kann die Ansichtsoption „Zinsberechnungsmethode“ für das gerade geöffnete Forderungskonto gewählt werden: 

In den ZV-Einstellungen sorgt die Wahl der neuen Einstellung

 „Zinsberechnungsmethode“ 

für den generellen Ausweis der Zinsberechnungsmethode bei Ausgabe aller Forderungskonten: 

In den Ansichtsoptionen, kann dann der Ausweis temporär abgewählt werden. 

Der Ausweis der Zinsberechnungsmethode erfolgt im Forderungskonto unter den Angaben zur Zinsberechnung: 

Verfügbar ab Version 2025.04.001

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