von RAin Tessa Kähne | 09.04.2025
Neu:
In den ZV-Einstellungen und den Ansichtsoptionen des Forderungskontos wurde die Option “Zinsberechnungsmethode” eingeführt.
Zweck:
Der Ausweis der verwendeten Zinsberechnungsmethode führt zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der geltend gemachten Forderung.
Funktion:
In der Funktion Foko-Fenster kann die Ansichtsoption „Zinsberechnungsmethode“ für das gerade geöffnete Forderungskonto gewählt werden:
In den ZV-Einstellungen sorgt die Wahl der neuen Einstellung
„Zinsberechnungsmethode“
für den generellen Ausweis der Zinsberechnungsmethode bei Ausgabe aller Forderungskonten:
In den Ansichtsoptionen, kann dann der Ausweis temporär abgewählt werden.
Der Ausweis der Zinsberechnungsmethode erfolgt im Forderungskonto unter den Angaben zur Zinsberechnung:
Verfügbar ab Version 2025.04.001