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Lohn – verpflichtende Änderung für die Gehaltsberechnung ab dem 01.03.2025

von RA Thomas Schmidt | 26.02.2025

Neu: 

Im Modul Lohn/Gehalt wurde die durch das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 22.01.2025 bekanntgegebene Änderung zur Lohnsteuerberechnung umgesetzt. 
 

Zweck: 

Die Anpassungen bewirken, dass die vom Gesetzgeber verpflichtende Änderung für die Gehaltsberechnung ab dem 01.03.2025 berücksichtigt wird. 

 

Funktion: 

Die Änderungen sind rückwirkend zum 01.01.2025 anzuwenden. Daher sind die Gehälter für die einzelnen (noch beschäftigten) Mitarbeiter ab Januar 2025 chronologisch nochmals neu zu berechnen. 
Die geänderten Lohnsteuerwerte können im Anschluss über eine berichtigte Lohnsteueranmeldung für den jeweiligen Zeitraum (Monat oder Quartal) an das Finanzamt übermittelt werden. 
 

Hinweis: Für ausgeschiedene Mitarbeiter, für die bereits eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, muss keine Nachberechnung erfolgen. Hier ist darauf zu achten, dass die ausgeschiedenen Mitarbeiter bei Nachberechnung der anderen Mitarbeiter bei Gehalt berechnen nicht mit ausgewählt werden

 

Verfügbar ab Version 2025.02.005

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