von Syndikus-RAin Tessa Kähne | 18.09.2025
Neu:
Der Elektronische Rechtsverkehr wurde für SQL-basierte Notariate um den Versand eNoVa erweitert.
Zweck:
Die Versandart eNoVa ermöglicht die Kommunikation mit Behörden. Im ersten Schritt betrifft dies einzelne Gutachterausschüsse. Nach Auskunft der Bundesnotarkammer werden zeitlich versetzt weitere Behörden dazukommen.
Funktion:
Nach Aufruf der Funktion eNoVa im Notariat/Elektronischer Rechtsverkehr wird derzeit zunächst eine Übersicht der erstellten Mitteilungen an Gutachterausschüsse angezeigt:

Über Neu können nach der Beurkundung von Grundstücksgeschäften neue Mitteilungen für Gutachterausschüsse erstellt werden.

Nach Eingabe der Urkunden- oder Aktennummer ist zu wählen, in welchem Bundesland der Gutachterausschuss adressiert werden soll. Als Vorschlag erfolgt das in den Einstellungen des Notariats hinterlegte Bundesland.
Der Vorschlag kann manuell überschrieben werden. Bundesländer, in denen die Gutachterausschüsse Nachrichten noch nicht elektronisch empfangen können, werden in der Auswahl grau dargestellt:

Im Folgenden werden nacheinander die übrigen Karteikarten - ähnlich wie bei der Erstellung einer Veräußerungsanzeige - mit den Daten des Grundstücksgeschäfts befüllt.
Bei der Erfassung des veräußerten Grundbesitzes können bestimmte Angaben, z.B. beim Grundbuchamt oder bei der Grundstücksart, nur aus bestimmten durch die Justiz vorgegebenen Listen gewählt werden:

Die vorgegebenen Listen können nicht erweitert oder individualisiert werden.
Auf der Registerkarte Zusammenfassung werden die erfassten Daten zum Grundstücksgeschäft zur Überprüfung und Speicherung in der E-Akte angezeigt und können an dieser Stelle direkt an das E-Notarpostfach zum Versand übergeben werden.
Verfügbar ab Version 2025.09.001