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Änderung Zuständigkeitsstreitwert zum 01.01.2026

von RA Dirk Matthis | 09.12.2025

Zum 01.01.2026 tritt die gesetzliche Anhebung des sachlichen Zuständigkeitsstreitwerts nach § 23 Nr. 1 GVG für die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilverfahren von 5.000 € auf 10.000 € in Kraft. RA-MICRO berücksichtigt diese Änderung automatisch in den Funktionen „Akte anlegen“ und „Akte ändern“, wenn im Bereich Behörden/Gerichte die Gerichtsortsuche mit der Option „Gegenstandswert bei Suche berücksichtigen“ genutzt wird.

Bis einschließlich 31.12.2025 bleibt der bisherige Wert von 5.000 € die Grundlage der automatischen Gerichtsortbestimmung. Ab dem 01.01.2026 wird automatisch der neue Wert von 10.000 € verwendet. Die Umstellung erfolgt vollständig stichtagsbasiert und erfordert keine manuellen Einstellungen. Die Benutzeroberfläche bleibt unverändert; es wird ausschließlich die zugrunde liegende Prüf- und Suchlogik aktualisiert.

Bei bereits vor dem 01.01.2026 angelegten Akten erfolgt keine rückwirkende Anpassung der dort hinterlegten Gerichte. Für Klageerhebungen im neuen Jahr ist daher zu prüfen, ob die gespeicherten Gerichtsdaten der jeweiligen Akte weiterhin zutreffend sind, da diese noch auf Grundlage des alten Zuständigkeitsstreitwerts ermittelt worden sein können.

Auch im Bereich Mahnverfahren werden die Änderungen automatisch berücksichtigt. Insbesondere wurden bei Mahnbescheid-Anträgen die zuständigen Abgabegerichte für das streitige Verfahren angepasst. Das zuständige Abgabegericht wird im Mahnbescheid-Antragsformular wie gewohnt vorgeschlagen, kann bei Bedarf aber auch angepasst werden.

Verfügbar ab Version 2025.12.001

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