von Raphael Szkola | 15.05.2024
Ein Website-Projekt bietet eine Übersicht darüber, welche Gerichte Anträgen auf Videogerichtsverhandlungen in welchem Umfang zustimmen.
Der Gesetzgeber treibt die Nutzung von Videoverhandlungen in Zivil- und Fachgerichtsverfahren weiter voran. Dabei befinden sich die Gesetzesinitiativen zum Elektronischen Rechtsverkehr in der entscheidenden Phase.
Im Zuge dieser Gesetzesänderung wurde die Website www.videoverhandlung.de ins Leben gerufen, worüber in der NJW 16/2024, S. 24 berichtet wurde (anschließend vertiefend in der NJW-aktuell 23/2024, S. 12 f.). Diese Plattform soll den digitalen Wandel in der Justiz unterstützen. Auf der Website finden sich Informationen zu den Gerichten, die Videoverhandlungen anbieten, zur technischen Qualität der Videokonferenzen und zu möglichen Gründen für die Ablehnung von Videoverhandlungen. Die Nutzer können ihre Suche anhand verschiedener Kriterien anpassen, um gezielt nach bestimmten Gerichten oder Verhandlungsmöglichkeiten zu suchen.
Ein besonderes Merkmal der Website ist die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme: Die Justiz und die Öffentlichkeit sind ausdrücklich eingeladen, sich an der Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform zu beteiligen. So soll gewährleistet werden, dass die digitalen Lösungen den Anforderungen aller Beteiligten gerecht werden.
Die Förderung von Videoverhandlungen ist ein bedeutender Schritt hin zu einer modernen, effizienten und bürgernahen Justiz. Mit der neuen Gesetzgebung und der begleitenden digitalen Plattform sollen die Gerichte besser auf die Anforderungen der heutigen Zeit reagieren und ihre Dienstleistungen auch in herausfordernden Zeiten zuverlässig erbringen können.