von RAin Tessa Kähne | 11.05.2026
Das eNoVA-Gesetz bringt neue digitale Abläufe für Notariate mit sich. RA-MICRO informiert zum aktuellen Stand der elektronischen Veräußerungsanzeige und zur geplanten Umsetzung.
Das Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und der steuerlichen Anzeigen der Notare – das sogenannte eNoVA-Gesetz – schreitet im Gesetzgebungsverfahren weiter voran.
Der Bundestag befasste sich am 7. Mai 2026 mit der Abstimmung über den Gesetzentwurf und hat diesen angenommen. Ziel des Vorhabens ist es, den Austausch von Dokumenten und Daten zwischen Notariaten, Gerichten, Behörden und Finanzverwaltung künftig deutlich stärker elektronisch abzuwickeln und papiergebundene Medienbrüche zu vermeiden.
Für die notarielle Praxis besonders relevant ist dabei die elektronische Veräußerungsanzeige. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Kommunikation mit der Finanzverwaltung künftig vollständig elektronisch erfolgen soll; hierfür ist nach derzeitigem Stand die ELSTER-Infrastruktur vorgesehen. Bis zum 1. Januar 2028 soll die Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden.
Wir wissen, dass das Thema bei unseren RA-MICRO Anwenderinnen und Anwendern auf großes Interesse stößt. Die zahlreichen Rückfragen und Anregungen aus der Praxis zeigen, wie wichtig eine frühzeitige, verlässliche und anwenderfreundliche Umsetzung der elektronischen Veräußerungsanzeige in RA-MICRO ist.
Wir bedanken uns für dieses Interesse und begleiten die weiteren Entwicklungen eng.
RA-MICRO arbeitet bereits aktiv an den erforderlichen Umsetzungen, damit Notariate sich rechtzeitig mit den künftigen elektronischen Abläufen vertraut machen können.
Einen ersten Einblick in die geplante Umsetzung bietet unser Preview-Film. Ergänzend haben wir die wichtigsten Fragen, die bisher an uns herangetragen wurden, in einer FAQ für Sie zusammengestellt.
Zu den FAQ zur elektronischen Veräußerungsanzeige. Zum Preview-Film.