Die mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 bekanntgegebene Änderung des Ablaufplans zur Lohnsteuerberechnung wurde umgesetzt. Die Programmanpassung berücksichtigt mit der Gehaltsabrechnung für Dezember die Änderung des Grundfreibetrages 2024 für das gesamte Jahr, ohne dass für zurückliegende Monate eine erneute Gehaltsberechnung erforderlich ist.
Gehalt berechnen ohne Fehlermeldung im Übergangsbereich möglich, auch wenn sich ein Abrechnungsmonat komplett aus einer Kombination der Ausfallzeiten "Entgeltfortzahlung" und "Krankengeld" zusammensetzt.
Die Berechnung der Pflegeversicherung wurde angepasst, wenn ein freiwillig gesetzlich versicherter Mitarbeiter mit hinterlegtem AG-Zuschuss zur Pflegeversicherung mehrere Kinder hat und alle das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Es wurde die Berechnung angepasst von freiwillig gesetzlich Versicherten mit hinterlegtem AG-Zuschuss zur PV und Kindern die alle das 25. Lebensjahr vollendet haben.
In den Funktionen Monats- und Jahresgehalt am Bildschirm berechnen wird der Krankenversicherungszusatzbeitrag nun immer mit 3 Nachkommastellen angezeigt.
Zwangsvollstreckung
ZV-PfÜB
Für die Pfändungsbeantragung eines drittschuldnerlosen Rechtes ist nunmehr Modul D Drittschuldner auf der Karteikarte Modulauswahl abwählbar.
In Modul M können gleichartige Anordnungen nunmehr zusammengefasst ausgegeben werden.
In Modul N kann nunmehr die Zusammenrechnung von mehr als zwei Arbeitseinkommen und mehr als zwei Sozialleistungen separat bzw. miteinander beantragt werden.