Einbindung der neuen, ab 01.04.2024 gültigen Programmablaufpläne zur Berechnung des Lohnsteuerabzugs. Weiterführende Informationen können dem aktuellen Hinweis entnommen werden.
Im Lohnjournal, wurden Cent-Abweichungen in der Gesamtsumme (Druck Abrechnung und Listen) korrigiert.
In der Hinweismeldung zur Lohnsteuerbescheinigung bei Fehlern wegen unvollständiger Datenverarbeitung funktioniert der Link auf Protokoll11 wieder.