von RA Dr. Stefan Rinke | 21.12.2022
Nach vOffice setzt Rheinland Pfalz nun auf den Einsatz von VR-Brillen zur Prozessoptimierung.
Die Vorstellung eines virtuellen Büros hat sich in den letzten Jahren konkretisiert und ist mit vOffice mittlerweile für Jedermann zugängliche Praxis. Auch die virtuelle Verfahrensführung ist mittlerweile – zumindest in Form von Videogerichtsverhandlungen – in der Gerichtspraxis angekommen. In Rheinland-Pfalz, dessen Justiz bereits erfolgreich auf vOffice setzt, wird nun der nächste Schritt erprobt: Das Landgericht Kaiserslautern nutzte in einem groß angelegten Prozess die Möglichkeiten einer VR-Brille zur virtuellen Tatortbegehung. Im Verfahren stellte sich das wie folgt dar:
„[Der Vorsitzende Richter] setzt eine VR-Brille auf, vom Sitzungssaal des Landgerichts Kaiserslautern aus begibt er sich virtuell an den Tatort der sog. Polizisten-Morde von Kusel. Verfahrensbeteiligte, Zuschauer und die Presse im Saal können den virtuellen Blick des Vorsitzenden über Leinwände verfolgen. Mall wird später zitiert mit den Worten 'Das ist Wahnsinn', auch ein Nebenklagevertreter zeigt sich öffentlich begeistert von weiteren Erkenntnissen, die durch die VR-Darstellung gewonnen worden seien.“Zitat nach Heetkamp / Schlicht / Leeb, VR-Brille statt Tatortbegehung, Libra Rechtsbrief vom 20.12.2022
So könnte virtuelle Realität zukünftig ein Bestandteil der gerichtlichen Verfahrenspraxis werden, so stellt es jedenfalls das juristische Redaktionsnetzwerk Libra vor. Die Vorteile fassen die Autoren so zusammen:
„Vor Gericht stehen Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten immer wieder vor der Herausforderung, komplexe und umfangreiche Begebenheiten nachvollziehbar zu präsentieren. In Bausachen etwa geht es oft um technische Details und – beispielsweise auf Großbaustellen – um eine Vielzahl verschiedener Mängel, bei (komplizierteren) Verkehrsunfällen oder Großschadensereignissen müssen die Parteien ein sich in kürzester Zeit ereignendes, dynamisches Geschehen dem Gericht darstellen und plausibel machen. Ohne VR-Simulationen sind sehr umfangreiche Schriftsätze, begleitet von Bildergalerien und Privatgutachten die Folge.“ Libra Rechtsbrief a.a.O.
Bei anhaltendem Erfolg und weiterer Stärkung von Videogerichtsverhandlungen wird es sicherlich auch mit diesen technischen Möglichkeiten eine interessante Entwicklung ergeben, vor allem weil es im Ergebnis stets auf die Überzeugung des Gerichts ankommt, die dadurch gestützt werden kann. RA-MICRO hat übrigens bereits zu Zeiten, als die CeBIT noch die großen technischen Entwicklungen vorgab, die Anwendung einer AR-Brille auf der CeBIT vorgestellt. Dabei steht „AR“ für Augmented Reality, was im Unterschied zur VR-Technologie keine rein künstliche Umgebung erschafft, sondern die reale Umgebung ergänzt durch virtuelle Gegenstände oder Informationen. Die Autoren des genannten Berichts fassen das Potential insgesamt so zusammen: „Dabei ist klar: Der Mensch nimmt Informationen am besten und schnellsten über das Auge auf – ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte.“