von RA Jan Lehniger | 22.10.2020
Die Kanzlei Graf von Westphalen hat vOffice in einem Datenschutzgutachten bewertet.
Neben der Einhaltung der DSGVO-Vorgaben untersuchte die international tätige Wirtschaftskanzlei auch, ob vOffice mit anwaltlichem Berufsrecht vereinbar ist. Grundlage des Datenschutzkonzepts von vOffice sind die Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass vOffice sämtliche Anforderungen der DSGVO erfüllt und auch von anwaltlichen Berufsträgern eingesetzt werden kann.