von RECHTSANWÄLTIN UND SYNDIKUSRECHTSANWÄLTIN SIMONE KRÄMER | 04.08.2026
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Für Kanzleien sind insbesondere KI-Chatbots im Außenkontakt, KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte sowie ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse relevant. Die seit dem 2. Februar 2025 geltende Pflicht zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz bleibt bestehen.
Künstliche Intelligenz gehört inzwischen in vielen Kanzleien zum Arbeitsalltag. Ob Recherche, Schriftsatzentwurf oder Dokumentenanalyse: Moderne KI-Lösungen unterstützen bereits heute zahlreiche Arbeitsabläufe. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act). Sie erfassen nicht jede KI-Nutzung gleichermaßen. Entscheidend ist, ob Menschen unmittelbar mit einem KI-System interagieren oder bestimmten KI-generierten beziehungsweise manipulierten Inhalten ausgesetzt werden.
Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2026 Leitlinien zur Anwendung des Art. 50 veröffentlicht. Danach müssen Hinweise klar, unterscheidbar und barrierefrei erfolgen – bei einer direkten KI-Interaktion von Beginn der ersten Interaktion an.
Transparenzpflichten: Wann Kanzleien handeln müssen
Art. 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen bereits seit dem 2. Februar 2025, Maßnahmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden und sonstigen im Auftrag handelnden Personen zu treffen. Eine Schulung ist ein wesentlicher Baustein; erforderlich ist insgesamt ein auf Kenntnisse, Erfahrung, Einsatzkontext und Risiken abgestimmtes Konzept.
Seit dem 2. August 2026 sind für Kanzleien insbesondere folgende Fälle relevant:
Die Transparenzpflichten gelten unabhängig davon, ob ein KI-System als Hochrisiko-KI-System eingestuft wird. Ein an ein Gericht oder die Gegenseite gerichteter Schriftsatz ist keine Veröffentlichung zur Information der Öffentlichkeit im Sinne des Art. 50 Abs. 4. Er benötigt daher keine KI-Kennzeichnung. Die Verantwortung für die inhaltliche Prüfung sowie für Richtigkeit, Vollständigkeit, Quellen, Verschwiegenheit und die Eignung für den konkreten Fall verbleibt bei der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt.
Was bedeutet das konkret für Kanzleien?
Kanzleien sollten ihren KI-Einsatz jetzt strukturiert erfassen und die folgenden Punkte verbindlich regeln:
Die Vorgaben schaffen Transparenz gegenüber Mandanten und Interessenten und helfen, KI kontrolliert, nachvollziehbar und professionell einzusetzen. Zugleich ersetzen sie weder die anwaltliche Prüfung noch die Anforderungen des Datenschutz- und Berufsrechts.
KI sicher und effizient mit RA-MICRO nutzen
Die KI-Lösungen von RA-MICRO unterstützen Kanzleien bei Recherche, Dokumentenanalyse, Entwurfserstellung und Mandatsanbahnung innerhalb etablierter Arbeitsabläufe.
Integrierte KI-Lösungen erleichtern einen kontrollierten und nachvollziehbaren Einsatz innerhalb bestehender Kanzleiprozesse. Sie entbinden die Kanzlei jedoch nicht von der Pflicht, Mitarbeitende zu qualifizieren, Einsatzregeln festzulegen und KI-Ergebnisse vor ihrer Verwendung fachlich zu prüfen.
Unser Tipp
Erfassen Sie alle eingesetzten KI-Anwendungen, kontrollieren Sie die erforderlichen Hinweise im Außenkontakt, dokumentieren Sie Schulungs- und Freigabeprozesse und legen Sie fest, wer KI-Ergebnisse vor ihrer Verwendung prüft und verantwortet. So schaffen Sie belastbare Voraussetzungen für einen sicheren und zukunftsfähigen Kanzleialltag.