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Tausch der beA-Softwarezertifikate zum 1. Juli 2024

von Sissy Wianke | 04.06.2024

Die Bundesnotarkammer informiert darüber, dass ein Tausch der beA-Softwarezertifikate erforderlich ist.

Bereits seit dem 20. November 2023 gibt die Bundesnotarkammer (BNotK) neue Software-Zertifikate für das beA aus. Grund hierfür ist, dass das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine Empfehlung für eine höhere Schlüssellänge ausgesprochen hat. Demnach werden Softwarezertifikate mit einer Schlüssellänge unter 3000 Bit ab dem 1. Juli 2024 ungültig. Eine Verbindung zu beA mit diesen Zertifikaten ist dann nicht mehr möglich. Weitere Informationen hierzu können über die Website der Zertifizierungsstelle der BNotK eingesehen werden.

Ob ein Zertifikat die alte Schlüssellänge aufweist, kann an der Größe der p12-Datei erkannt werden. Beträgt die Größe ca. 2,6 KByte, ist das Zertifikat mit einer Schlüssellänge von 2048 Bits (alten Schlüssellänge) erzeugt worden. Ein Zertifikat mit 3072 Bits (neue Schlüssellänge) ist hingegen ca. 3,6 KByte groß.

Die neuen Zertifikate müssen über die beA-Weboberfläche verknüpft und freigeschaltet werden. Ferner ist der Austausch auch in der RA-MICRO Benutzerverwaltung notwendig, sofern ein Abruf oder Versand hierüber erfolgt. Bei Fragen zur Integration der neuen Zertifikate in das beA-System, bieten die RA-MICRO Vor-Ort-Partner sowie die Landesrepräsentanzen professionelle Unterstützung.

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