von RAin Tessa Kähne | 01.09.2022
Für die Erstellung einer elektronischen Urkunde müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt werden.
Mit dem Erfordernis der Übergabe von Urkunden in das elektronische Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer zum 01.07.2022 ist für die Mitarbeiter der Notariate neben der fachlichen Erstellung einer rechtswirksamen Urkunde auch die Erstellung eines ordnungsgemäß erzeugten elektronischen Dokuments notwendig. Der entsprechende Vorgang ist darüber hinaus in einer Verfahrensdokumentation detailliert auszuführen. Konkrete Informationen dazu liefert die Vorlage der Bundesnotarkammer, die im geschützten Bereich auf der Homepage der BNotK für Notare bereitsteht.
Dabei wird eine Vielzahl von Anforderungen nicht nur an den Anwender, sondern auch in technischer Hinsicht an die zum Einsatz kommenden Geräte gestellt. Bei der Wahl eines geeigneten Scanners inklusive Scanner-Software sind die RA-MICRO Vor-Ort-Partner behilflich, die ggf. auch eine entsprechende Schulung zur richtigen Verwendung vermitteln können.
Erst nach Fertigstellung eines den Erfordernissen genügenden Scan-Dokuments kommt RA-MICRO bei der Verarbeitung desselben ins Spiel. Durch Ablage des elektronischen Dokuments in einen individuellen Scan-Ordner oder direkt in die RA-MICRO E-Akte kann dieses direkt weiterverarbeitet, übermittelt oder in das Elektronische Urkundenarchiv übergeben werden.