von Syndikusrechtsanwalt Carsten Gondolatsch | 04.06.2026
BGH: Sinkende Erfolgsaussichten im laufenden Verfahren erfordern eine erneute anwaltliche Beratung – unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30. April 2026 (Az. IX ZR 154/24) die anwaltlichen Beratungspflichten während eines laufenden Gerichtsverfahrens präzisiert und zugleich verschärft. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Rechtsanwälte ihre Mandanten aktiv über eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten informieren müssen, sobald sich die rechtliche oder tatsächliche Ausgangslage verändert. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Dem Urteil lag ein Fall aus dem Kapitalanlagerecht zugrunde. Anleger hatten Schadensersatzansprüche gerichtlich verfolgt. Während des laufenden Verfahrens entwickelte sich die Rechtsprechung jedoch zunehmend zulasten der Kläger. Die beauftragte Kanzlei informierte ihre Mandanten zwar über die geänderte Situation, verwies jedoch zugleich darauf, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten sowohl bei einer Fortführung als auch bei einer Rücknahme des Verfahrens tragen werde.
Nach Auffassung des BGH genügt eine solche Information nicht den anwaltlichen Beratungspflichten. Entscheidend sei, dass der Mandant in die Lage versetzt werde, eine eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidung über die Fortführung eines Rechtsstreits zu treffen. Hierzu müsse der Rechtsanwalt die veränderten Erfolgsaussichten rechtlich bewerten, das Ausmaß der Risiken erläutern und dem Mandanten eine nachvollziehbare Empfehlung geben.
Besonders bedeutsam ist die Klarstellung des Gerichts, dass die Beratungspflicht nicht erst dann entsteht, wenn eine Klage praktisch aussichtslos geworden ist. Bereits eine erhebliche Verschlechterung der Erfolgschancen kann eine erneute und vertiefte Beratung erforderlich machen. In bestimmten Konstellationen kann der Rechtsanwalt sogar verpflichtet sein, ausdrücklich von einer weiteren Rechtsverfolgung abzuraten.
Ebenso stellt der Bundesgerichtshof klar, dass eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Beratungspflichten nicht reduziert. Die Entscheidung über die Fortführung eines Verfahrens betrifft nicht allein finanzielle Aspekte. Ein Rechtsstreit bindet Zeit, Aufmerksamkeit und kann persönliche oder geschäftliche Beziehungen belasten. Deshalb bleibt die Entscheidung über die weitere Rechtsverfolgung allein Sache des Mandanten. Eine finale Entscheidung des Mandanten kann allerdings nur auf Grundlage einer umfassenden und verständlichen anwaltlichen Beratung erfolgen.
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die hohe Bedeutung einer fortlaufenden Risikoanalyse während eines Mandats und dürfte die Anforderungen an die anwaltliche Dokumentation von Beratungsgesprächen künftig weiter erhöhen.