von RA Dr. Stefan Rinke | 31.08.2022
Für die Einrichtung der neuen beA-Karte gibt das Ablaufdatum der alten beA-Karte das Zeitfenster vor.
Der bundesweite Austausch der beA-Karten ist in vollem Gange, im Zuge der vielbesprochenen Anpassung des Signatur-Verfahrens müssen alle Anwältinnen und Anwälte ihre alte beA-Karte umtauschen. Unter dem Titel „beA – Vorsicht beim Kartentausch“ hatte der DAV in seiner Depesche vom 11.08.2022 bereits vor den Praxishürden gewarnt, die mit der Anpassung des Kanzleiablaufs damit einhergehen. Darin wies der DAV bereits darauf hin:
„Anfang September endet die Wirksamkeit der ersten beA-Zertifikate, vorher muss der Kartentausch aber durchgeführt worden sein, sonst ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs nicht möglich.“DAV in seiner Depesche 30/22 vom 11.08.2022
Konkret: Für die Einrichtung der neuen beA-Karte ist es notwendig, sich mit der bisherigen beA-Karte im Postfach anzumelden und dort die neue beA-Karte als Sicherheitstoken freizuschalten. Sobald die alte beA-Karte abgelaufen ist – und das wird ab dem 8. September bereits teilweise der Fall sein –, ist der Zugriff auf das beA und damit auch die Einrichtung der neuen beA-Karte nicht mehr möglich. Es ist also nicht möglich, nach Ablaufdatum der alten beA-Karte, die neue beA-Karte in Betrieb zu nehmen, da diese nicht mehr freigeschaltet werden kann.
Das Ablaufdatum der alten beA-Karte ist daher dringend zu beachten. Zum Zeitplan nochmals der DAV in einem Update zum Kartentausch:
„Der Austausch der Karten wird dann in mehreren Stufen erfolgen, je nach Ablauf der Gültigkeit der sich auf der beA-Karten befindenden Zertifikate. Zunächst werden von diesem Tausch alle Anwältinnen und Anwälte betroffen sein, die eine beA-Karte Basis oder eine beA-Karte Signatur oder beA-Karten mit Nachladesignatur besitzen, die am 8. September 2022 ihre Gültigkeit verlieren. Sodann werden je nach Ablaufdatum sukzessive alle anderen Karten ausgetauscht, zuletzt die beA-Karten der Mitarbeitenden.“RAin Casto: Fernsignatur beim beA: Alle Anwält:innen brauchen neue beA-Karten – Update v. 29.07.2022
Das Ablaufdatum ist übrigens in der Profilverwaltung in den Einstellungen des beA-Postfachs einzusehen. Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums verbleibt nur noch die Möglichkeit, entweder ein neues beA-Postfach anzulegen oder das bestehende von der alten beA-Karte zu entkoppeln. Für beide Varianten muss die BRAK kontaktiert werden, bei der letzteren Variante bleibt das beA-Postfach jedoch bestehen und die neue beA-Karte wird wie bei der Ersteinrichtung des beA verbunden.
Wir danken unseren Vor-Ort-Partnern für das bundesweite Feedback zum Thema.