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Einsatz von KI in der Justiz

von RA Dr. Stefan Rinke und Raphael Szkola | 26.06.2024

Verschiedene Pilotprojekte in Deutschland zeigen wie Künstliche Intelligenz zur Verbesserung der Effizienz und Zugänglichkeit der Justiz beisteuert.

Wir berichteten bereits über einige Pilotprojekte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Zivilgerichtsbarkeit. Während auf dem Deutschen Anwaltstag weitere Projekte in der Verwaltung und im Strafrecht angekündigt wurden, lohnt sich ein Blick auf die Zivilgerichte, wo zahlreiche Pilotprojekte dazugekommen sind.

Eines der ersten Projekte war “OLGA”, was für “OberLandesGerichts-Assistent” steht, das am OLG Stuttgart die Richter bei der automatischen Zuordnung und Bearbeitung von Dieselverfahren unterstützt. Das Projekt inspirierte in der Folge zu verwandten Namensgebungen für weitere Vorhaben: Ein weiteres speziell für Massenverfahren ins Leben gerufene Projekt ist “FRAUKE”, was für “FRAnkfurter Urteils-Konfigurator, Elektronisch” steht, um die Vielzahl der eingehenden Verfahren zu den Fluggastrechten besser bewältigen zu können. Dieses System extrahiert automatisch relevante Falldaten wie Start- und Zielflughafen oder Flugentfernung aus den Schriftsätzen, wodurch mühsame manuelle Arbeiten vermieden werden.

Mittlerweile kommen auch männliche Vornamen zur Projektbenennung vor: Das Justizprojekt “GOTTBERT”, welches für Gerichtliche Ordnung für Text- und Tabellen- Basierte Entitäten- Recognition Tool steht, ist eine Initiative zur Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in die Justizverwaltung. Es handelt sich um ein Deep-Learning-Sprachmodell, das zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen entwickelt wurde. Es ist darauf ausgelegt, personenbezogene Daten in den Entscheidungen präzise zu erkennen und zu anonymisieren. Ähnlich arbeitet das Justiz-Projekt “JANO”, was für "Justiz-Analysator für Nachbearbeitung und Optimierung" steht und als KI-gestütztes Anonymisierungs- bzw. Pseudonymisierungstool erprobt und weiter trainiert wird.

Neben diesen Projekten gibt es noch zahlreiche weitere Systeme, wobei es sich hier oftmals um algorithmische Systeme anstelle von KI handelt. Insgesamt ist die Justiz aber bereits intensiv damit beschäftigt, die Nutzung von KI in der Praxis zu testen und aufzubauen. Damit wird das vor zwei Jahren erstellte Grundlagenpapier der Oberlandesgerichte zum “Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz“ in die Tat umgesetzt.

Ähnliche Projekte in der Anwaltschaft finden sich vor allem mit dem JURA KI Assistent und dem JURA KI Publisher. Hiermit werden, ähnlich wie die Justiz es für ihre Bereiche aufbauen möchte, Möglichkeiten geschaffen Datensätze zu anonymisieren, auf ihre Stimmigkeit zu verifizieren und KI damit berufsrechtskonform einzusetzen.

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