von RA Lutz Krüger | 27.06.2024
Für die Verwendung des beA in RA-MICRO über die BRAK-Schnittstelle sind neue beA-Softwarezertifikate erforderlich, welche die BNotK aus Sicherheitsgründen erneuert.
Wie bereits im News-Artikel vom 04.06.2024 berichtet, läuft die Gültigkeit der beA-Softwarezertifikate am 30.06.2024 ab. Der Grund dafür ist die Empfehlung des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), eine größere Schlüssellänge zu verwenden. Ab dem 01.07.2024 sind Softwarezertifikate mit einer Schlüssellänge von weniger als 3000 Bit ungültig. Eine Verbindung zu beA mit diesen Zertifikaten wird dann nicht mehr möglich sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BNotK als Zertifizierungsstelle. Falls der Austausch der beA-Softwarezertifikate noch nicht erfolgt ist, muss dies dringend vor dem 01.07.2024 geschehen.
Die Schlüssellänge eines Zertifikats lässt sich anhand der Größe der p12-Datei erkennen. Ist die Datei etwa 2,6 KByte groß, wurde das Zertifikat mit einer Schlüssellänge von 2048 Bit (alte Schlüssellänge) erstellt. Ein Zertifikat mit 3072 Bit (neue Schlüssellänge) ist dagegen etwa 3,6 KByte groß.
Die neuen Zertifikate müssen über die beA-Weboberfläche verknüpft und aktiviert werden. Außerdem ist ein Austausch in der RA-MICRO Benutzerverwaltung erforderlich, sofern darüber der Abruf oder der Versand erfolgen.