von Raphael Szkola | 18.07.2023
Ein aktueller Überblick über die Fortschritte von KI-Anwendungen an Zivilgerichten.
Bereits letztes Jahr wurde ein umfassendes Grundlagenpapier zum „Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz“ vorgestellt, welches im Mai dieses Jahres in einer gemeinsamen Tagung des Oberlandesgerichts Celle und des Deutschen EDV-Gerichtstags diskutiert wurde. Ein aktueller Artikel beschäftigt sich nun mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an deutschen Zivilgerichten und den entsprechenden Pilotprojekten (Pfleger: Was kann KI an den Zivilgerichten?, LTO-Beitrag vom 14.07.2023, hier abrufbar).
Die KI wird derzeit hauptsächlich in assistierender Funktion eingesetzt, um richterliche Tätigkeiten zu unterstützen und zeitsparende Lösungen in Massenverfahren zu bieten. Ein Beispiel dafür ist "OLGA" (Oberlandesgerichtsassistent) am OLG Stuttgart, das den Richtern bei der automatischen Zuordnung und Bearbeitung von Dieselverfahren hilft.
Weitere Pilotprojekte gibt es am Landgericht Kiel, wo ein KI-Tool in Versicherungsverfahren eingesetzt wird. Am Amtsgericht Frankfurt am Main, wird die anonymisierte Urteilsbildung automatisiert. Bayern testet ebenfalls ein System, das die Gerichtspost automatisch verarbeitet.
Es wird auch eine mögliche Entwicklung eines speziell auf die Justiz abgestimmten ChatGPT diskutiert, ein Large Language Model für die Justiz, das in Kooperation mit Nordrhein-Westfalen entwickelt werden soll.
Trotz dieser Fortschritte sind viele KI-Anwendungen noch in der Testphase, und die flächendeckende Implementierung bleibt eine Herausforderung. Insgesamt wird der Einsatz von KI in der Justiz jedoch als eine vielversprechende Möglichkeit betrachtet, um effizienter zu arbeiten und beispielsweise den steigenden Anforderungen in Massenverfahren gerecht zu werden.