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Endspurt beim Austausch der beA-Softwarezertifikate

von RA und Syndikusrechtsanwalt Jan Lehniger | 22.08.2024

Für die Nutzung des beA in RA-MICRO sind seit dem 1. Juli 2024 neue Softwarezertifikate notwendig, die von der Bundesnotarkammer erneuert wurden.

Aufgrund der Empfehlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist nun eine höhere Schlüssellänge für die beA-Softwarezertifikate erforderlich. Der Ablauf der alten Zertifikate mit einer Schlüssellänge unter 3000 Bit war zunächst bis zum 30. Juni 2024 vorgesehen. Um den Nutzern jedoch einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen, hatte die Bundesnotarkammer (BNotK) die Sperrfrist für die alten Zertifikate nochmal auf den 15. Juli 2024 verlängert. Faktisch erfolgt die Abschaltung der Nutzbarkeit veralteter, noch gültiger Zertifikate sukzessive und setzt sich auch im August 2024 fort. Angesichts der in diesem Zusammenhang weiterhin zahlreichen Anfragen im RA-MICRO Support wird hier erneut auf die Dringlichkeit des Zertifikattausches hingewiesen.

Die Bundesnotarkammer informiert zudem darüber, dass für jedes gesperrte Zertifikat ab sofort ein digitaler Gutschein (Voucher) zur Verfügung steht, der im Kundenportal für ein neues Softwarezertifikat eingelöst werden kann.

Ein Zertifikat mit der veralteten Schlüssellänge von 2048 Bit kann durch die Größe der p12-Datei (ca. 2,6 KByte) erkannt werden. Die neuen Zertifikate, die eine Schlüssellänge von 3072 Bit aufweisen, sind durch eine Dateigröße von etwa 3,6 KByte erkennbar.

Für die weitere Nutzung des beA-Systems über RA-MICRO ist es erforderlich, dass die neuen Zertifikate über die beA-Weboberfläche verknüpft und aktiviert werden. Darüber hinaus muss ein Austausch der Zertifikate in der RA-MICRO Benutzerverwaltung vorgenommen werden, wenn darüber der Abruf oder Versand erfolgt. Falls die neuen Zertifikate noch nicht eingebunden wurden, sollte dies unverzüglich nachgeholt werden, um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.

Bei Fragen zur Integration der neuen Zertifikate in das beA-System stehen Ihnen die RA-MICRO Vor-Ort-Partner zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Website der Zertifizierungsstelle der BNotK.

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