von RA Thomas Schmidt | 10.09.2026
Gesichtserkennung, Fingerabdruck und eine gerätegebundene PIN: So schützt Windows Hello Kanzlei-Arbeitsplätze komfortabel im Alltag.
IT-Sicherheit wird für Kanzleien immer wichtiger. Ein wesentlicher Bestandteil ist, dass sich nur berechtigte Personen an den jeweiligen Arbeitsplätzen anmelden können.
Im Alltag bleibt der PC dennoch schnell ungesperrt, wenn man nur kurz die Tür öffnet, etwas vom Drucker holt oder zur Kaffeemaschine geht – auch um die erneute Eingabe eines komplexen und sicheren Kennworts zu vermeiden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet daher einen Überblick, wie man "digitale Fenster und Türen" absichert.
Hier setzt Windows Hello an, seit Jahren Bestandteil von Windows 10 und mittlerweile 11: Gesichtserkennung oder Fingerabdruck entsperren den Arbeitsplatz schnell und machen konsequentes Sperren im Kanzleialltag komfortabel.
Gesicht oder Finger statt Kennwort
Eine kompatible Infrarotkamera erkennt das Gesicht; alternativ genügt ein Fingerabdrucksensor. Die biometrischen Erkennungsdaten verbleiben nach Angaben von Microsoft lokal auf dem Gerät.
Viele Business-Notebooks besitzen bereits eine integrierte Windows-Hello-kompatible Infrarotkamera oder einen Fingerabdrucksensor. Die Eignung lässt sich unter Einstellungen → Konten → Anmeldeoptionen prüfen. Beim Kauf sollte auf „Windows Hello-kompatibel“ beziehungsweise „Works with Windows Hello“ geachtet werden. Eine gewöhnliche Webcam genügt nicht; passende externe USB-Kameras sind ebenfalls erhältlich.
Falls die biometrische Anmeldung nicht möglich ist, dient die Windows-Hello-PIN als Alternative. Anders als ein Anmeldekennwort ist sie an den konkreten PC gebunden: Sie entsperrt nur den geschützten Sicherheitsschlüssel dieses Computers und lässt sich nicht an einem anderen Gerät nutzen.
Empfehlungen für den Kanzleialltag
Windows Hello lässt sich grundsätzlich auch in RDP- und Terminalserver-Umgebungen einsetzen. Im Übrigen werden biometrische Entsperr- und Anmeldeverfahren auch von anderen Geräteplattformen unterstützt. Für die Einrichtung sprechen Sie Ihre Vor-Ort-Partner an oder nutzen Sie den RA-MICRO Kanzleicheck.