von RA Dr. Stefan Rinke | 17.11.2022
Was passiert beim beA-Kartentausch und Fernsignaturwechsel mit dem beA Software-Zertifikat?
Der Austausch aller beA-Karten mitsamt Umstellung auf die Fernsignatur ist in vollem Gange. In diesem Zuge sei darauf hingewiesen, dass die Umstellung keine Auswirkung auf das beA Software-Zertifikat hat. Ebenso wie die beA Mitarbeiterkarten, verlieren diese nicht ihre Funktion und Gültigkeit. Im Gegenteil wird in diesem Zusammenhang nochmals der Vorteil der Verwendung eines beA Software-Zertifikats deutlich: Als Alternative zur Verwendung der beA-Karte kann damit mit dem beA gearbeitet werden, ohne auf die beA-Karte angewiesen zu sein. Das „kartenlose“ Arbeiten erübrigt nicht nur die wiederholte Eingabe einer PIN. Außer zur Anbringung einer qualifiziert elektronischen Signatur kann mit dem beA Software-Zertifikat auch auf die Nutzung der Karte samt Kartenleser an sich verzichtet werden, da der Zugang allein über das Software-Zertifikat hergestellt wird. In Verbindung mit der Kanzleisoftware kann damit das beA automatisch abgerufen und verwendet werden. Weitere Informationen zur Einrichtung des beA-Softwarezertifikats in RA-MICRO finden Sie hier.