Menu
RA-MICRO Logo

Verification of Payee ab 05.10.2025 – Neue Sicherheitsfunktion bei RA-MICRO-Überweisungen

von RA Thomas Schmidt (Syndikusrechtsanwalt) | 25.09.2025

Ab 05.10.2025 gilt Verification of Payee: Banken prüfen bei Überweisungen den IBAN-Abgleich.

Ab dem 5. Oktober 2025 tritt die europäische Vorgabe zur „Verification of Payee“ in Kraft. Diese Neuerung betrifft auch die RA-MICRO Überweisungsfunktion über HBCI/FinTS.

Automatischer Abgleich des Kontoinhabers

Bei jeder Einzelüberweisung prüft die Bank künftig automatisch, ob der in der Überweisung angegebene Kontoinhaber mit dem zur IBAN hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt.

• Übereinstimmung: Die Überweisung wird wie gewohnt ausgeführt.

• Keine oder teilweise Übereinstimmung: Es öffnet sich ein Dialogfenster mit Hinweisen. Der Anwender entscheidet, ob der Auftrag dennoch ausgeführt werden soll.

Haftungsfolgen beachten

Wird eine Zahlung trotz Abweichung ausgeführt und landet beim falschen Empfänger, trägt der Auftraggeber das Risiko. Es wird daher dringend empfohlen, den Kontoinhaber exakt nach den Angaben des Zahlungsempfängers zu hinterlegen.

Optimierungen in RA-MICRO

Damit die neuen Vorgaben praxisgerecht umgesetzt werden können, hat RA-MICRO die Eingabefelder erweitert:

Adressfenster: Feld für Kontoinhaber auf 70 Zeichen vergrößert.

Überweisungsformular: Feld für Empfängername ebenfalls auf 70 Zeichen erweitert.

Damit ist sichergestellt, dass vollständige Empfängernamen exakt übernommen werden können.  

Verfügbar ab RA-MICRO Version 2025.09.002 und aktueller Fremdkomponenten.

 

    • Artikel teilen: